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Notärztliche Versorgung in Thüringen gefährdet – Ärzte und Ersatzkassen fordern Klarstellung im Rettungsdienstgesetz

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen und die vdek-Landesvertretung Thüringen weisen auf eine gefährliche Lücke im Thüringer Rettungsdienstgesetz hin. Durch eine unklare Formulierung der Aufgabenträgerschaft im Rettungsdienst ist der Einsatz der Notärzte nicht, wie in anderen Bundesländern, über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) versichert. Zudem führen unklare Haftungsregelungen zu Problemen.

Der Hauptgeschäftsführer der KV Thüringen, Sven Auerswald, sagt: „Schon heute haben diese Unklarheiten erhebliche Auswirkungen auf Patienten, die Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Künftig drohen außerdem erhebliche finanzielle Belastungen für die Patienten.“ Dies bekräftigt auch der Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen, Dr. Arnim Findeklee: „Die zusätzlichen finanziellen Lasten würden insbesondere die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen tragen.“

In Schreiben an  den Präsidenten des Thüringer Landtages und die Innenpolitiker haben KV Thüringen und vdek auf das Problem aufmerksam gemacht und darum gebeten, die Aufgabenträgerschaft für den Rettungsdienst im Gesetz klarzustellen. Ohne eine Klarstellung sei im schlimmsten Fall die notärztliche Versorgung in Thüringen gefährdet. Vergleichbare Initiativen beim Thüringer Innenministerium waren bisher erfolglos geblieben.

Kommunen waren mit Notarzt-Gestellung überfordert

Da die Kommunen in wachsendem Maße mit der Suche und Gestellung von Notärzten überfordert waren, wurde das Thüringer Rettungsdienstgesetz 2008 geändert. Dieses definiert im Grundsatz die Landkreise und kreisfreien Städte weiter  als Aufgabenträger für den bodengebundenen Rettungsdienst und beauftragt sie, diesen „mit Ausnahme der notärztlichen Versorgung“ sicherzustellen. Die notärztliche Versorgung solle durch die KV Thüringen sichergestellt werden. Mit dieser Regelung erhoffte sich der Gesetzgeber eine bessere notärztliche Organisation vor allem in ländlichen Regionen.

Seit 2012 stellt sich die Haftung für eventuelle Fehler von Notärzten als problematisch dar. Nach einigen Jahren unproblematischer Praxis interpretieren

Städte und Gemeinden, der Kommunale Schadensausgleich (KSA) und auch Gerichte das Thüringer Gesetz seither so:

  • für den Einsatz der Notärzte haftet die KV Thüringen,
  • der Einsatz des nichtärztlichen Personals wird, wie üblich, durch den KSA abgesichert.

Für die Haftungsfälle von Notärzten hatte sich nach umfangreicher Suche zwar eine   einzige Versicherung gefunden. Diese Versicherung will den Vertrag jetzt aber aus wirtschaftlichen Gründen wieder kündigen.

Schon heute Probleme für Patienten

Schon heute führen die unklaren Haftungsregelungen zu Problemen für Patienten oder Dritte, die bei Rettungsdiensteinsätzen zu Schaden kommen und Schadenersatzansprüche geltend machen wollen.

Sie müssen zunächst ermitteln, wer den Schaden verursacht hat. Erst dann können sie ihm gegenüber Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies hat schon heute einen oft langwierigen Rechtsweg zur Folge. Außerdem verstößt es gegen das durch Urteile des Bundesgerichtshofes bekräftigte einheitliche Haftungsregime für Schadenforderungen.

Auch Kosten für die Haftung drohen zu Lasten der Patienten zu gehen

Auch die Kosten für die Haftung drohen jetzt zu Lasten der Patienten zu gehen. Durch den bevorstehenden Ausstieg der Versicherung ist die KV Thüringen gezwungen, für Haftungsfälle eine eigene Rückstellung in Höhe von 40 bis 60 Millionen  Euro zu bilden. Diese Kosten gehen zu Lasten der Versichertengemeinschaft, d. h. der Patienten.

Klarstellung im Gesetz könnte einheitliche Haftung wiederherstellen

Die KV Thüringen und der vdek – sowie letztlich alle Gesetzlichen Krankenkassen in Thüringen – wollen nun wieder ein einheitliches Haftungsregime erreichen. Damit   sollen die Mitglieder der Krankenkassen vor zusätzlichen finanziellen Lasten bewahrt werden. Außerdem sollen bereits heute bestehende Probleme für Personen beseitigt werden, die im Zusammenhang mit Rettungsdiensteinsätzen Schadenersatzforderungen stellen. Letztlich besteht das Ziel darin, die notärztliche Versorgung in Thüringen dauerhaft für alle Seiten abzusichern.

 

Kontakt

N.N.
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 0
E-Mail: lv-thueringen@vdek.com