Gemeinsame Presseerklärung

Hospizdienste in Thüringen erhalten zwei Millionen Euro

Mit 1.963.779,61 Euro unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen die Arbeit der 26 ambulanten Hospizdienste in diesem Jahr. Damit steigt das Fördervolumen um weitere 600.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr an.

Mit der ambulanten Betreuung durch die Hospizdienste soll sterbenden Menschen ein selbstbestimmtes Dasein bis zum Lebensende in der häuslichen Umgebung ermöglicht werden.

Seit diesem Jahr übernehmen die Krankenkassen neben der Aus- und Weiterbildung der Hospizarbeiter auch die Sachkosten. Hospizdienste können so etwa die Förderung der Miete, von Büromaterial oder der Fahrkosten bei den Kassen beantragen. Der Bundestag hatte 2015 die gesetzlichen Neuerungen verabschiedet.

In Thüringen wird die Arbeit der ambulanten Hospizdienste bereits seit 2002 gefördert. Die 997 Ehrenamtlichen leisteten allein im vergangenen Jahr bei über 1244 (davon 53 Kinder) todkranken Menschen Sterbebegleitung.

Die beteiligten Krankenkassen wollen durch die Förderung das wichtige und hervorragende ehrenamtliche Engagement der Hospizinitiativen in Thüringen anerkennen.

 

Kontakt

N.N.
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 0
E-Mail: lv-thueringen@vdek.com