Gemeinsame Pressemitteilung: Prävention weiter gedacht

Landesrahmenvereinbarung für Prävention und Gesundheitsförderung in Thüringen unterzeichnet

Die Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen sowie die Unfall- und Rentenversicherung haben sich erstmals gemeinsam verpflichtet, Gesundheitsförderung und Prävention in Thüringen voranzutreiben. Damit setzt Thüringen als eines der ersten Bundesländer die Vorgaben des im Sommer 2015 verabschiedeten Präventionsgesetzes um.  

Mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wurde heute eine entsprechende Landesrahmenvereinbarung nach § 20f SGB V am Rande der 1. Landesgesundheitskonferenz unterzeichnet. Auf Seiten der Leistungsträger haben AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, der BKK Landesverband Mitte, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, die IKK classic – Landesverband Thüringen, die Knappschaft Bahn See als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Kranken- und Pflegeversicherung, der Landesverband Mitte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der vdek mit seinen Ersatzkassen für Thüringen unterschrieben.

Ziel der Landesrahmenvereinbarung und ihrer Träger ist es, sich flächendeckend zusammenzuschließen und durch Kooperationen die Qualität der Gesundheitsförderung und Prävention in jedem Lebensalter und in allen Lebenswelten - von der Kita bis zur Pflegeeinrichtung - weiterzuentwickeln. Thüringen hat den Strukturwandel in den letzten Jahren deutlich gespürt. Das wird auch anhand der Gesundheitsdaten der Thüringer Bevölkerung deutlich. So nehmen beispielsweise chronische und psychische Leiden zu. Ziel ist, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen. Die zukünftigen Aufgaben sind durch die Landesrahmenvereinbarung in drei Zielbereiche aufgeteilt:

  • Gesund aufwachsen
  • Gesund leben und arbeiten
  • Gesund im Alter

Um sicher zu stellen, dass alle Lebenswelten erreicht werden und keine Doppelstrukturen entstehen, sind die Träger der Landesrahmenvereinbarung breit aufgestellt. Neben den Gesetzlichen Krankenkassen sind auch Träger der Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung Teil der Vereinbarung.

Gesundheitsförderung und Prävention waren aber auch bisher ein fester Bestandteil der Arbeitsaufgaben aller Sozialversicherungsträger. Dies zeigt sich unter anderem in derzeit etwa 40 durchgeführten Projekten. Auf dieser Grundlage werden zukünftig gemeinsame Kooperationen entstehen. Eine Aufgabe für die Zukunft wird dabei der Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention im Zielbereich „Gesund im Alter“ sein, da dort großer Nachholbedarf besteht. Aber auch die übrigen Lebenswelten werden Berücksichtigung finden.

Die Besonderheit des Thüringer Präventionsmodelles ist das Zusammenspiel von Landesrahmenvereinbarung und der von Gesundheitsministerin Heike Werner einberufenen Landesgesundheitskonferenz. Durch diese Verbindung kann eine detaillierte Bedarfsermittlung erfolgen, um Kooperationen entstehen zu lassen und die Qualität der Gesundheitsförderung und Prävention wesentlich zu steigern. „Ich freue mich sehr, dass es uns mit der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes des Bundes gelungen ist, die  Landesgesundheitskonferenz bereits zu ihrem Auftakt mit Leben zu füllen. In den kommenden Monaten werden wir gemeinsam die praktische Ausgestaltung des Präventionsgesetzes vor dem Hintergrund der gemeinsam zu erarbeitenden Thüringer Gesundheitsziele angehen“, äußerte sich Frau Ministerin Werner.

Hintergrundinformationen zur Landesrahmenvereinbarung

Das Präventionsgesetz, das im Juni 2015 verabschiedet wurde, dient der Stärkung  von Prävention und Gesundheitsförderung in allen Lebensphasen  und –bereichen. Mit Hilfe einer gemeinsamen Präventionsstrategie werden einheitliche Ziele und ein einheitliches Vorgehen zur  Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung entwickelt.

Neben der Bundesrahmenempfehlung und den dort vereinbarten Zielen zur Umsetzung des Präventionsgesetzes ist auch eine Verankerung auf Landesebene vorgesehen. Auf der Grundlage der Landesrahmenvereinbarung können die Kranken- und Pflegekassen, die Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung und das Land Thüringen unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und der Agentur für Arbeit konkrete Kooperationen entwickeln.

Kontakt

N.N.
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 0
E-Mail: lv-thueringen@vdek.com