Finanzielle Hilfen für zusätzliche Pflegestellen

Schnelle Prüfung, Bescheiderteilung und Auszahlung ab sofort möglich.

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) erhalten vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege einen Vergütungszuschlag zur Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen. Der Vergütungszuschlag wird auf Antrag gewährt und ist an den Nachweis über die Erfüllung der gesetzlich geforderten Voraussetzungen gebunden.

Anträge können ab sofort im Internet gestellt werden.

Die Höhe des Vergütungszuschlags einer Pflegeeinrichtung bemisst sich anhand der tatsächlichen Aufwendungen und ist nach der Größe der Einrichtungen wie folgt gestaffelt:

  •     bis 40 Plätze: zusätzlich eine halbe Stelle
  •     41 bis 80 Plätze: zusätzlich eine Stelle
  •     81 bis 120 Plätze: zusätzlich eineinhalb Stellen
  •     mehr als 120 Plätze: zusätzlich zwei Stellen

In Thüringen haben sich alle Pflegekassen auf eine zentrale Antragsbearbeitung über die DAK – Gesundheit verständigt.

Neben der Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen sieht das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz noch weitere Fördermaßnahmen vor

  • Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen
  • Schulungen zur Erhebung von Qualitätsindikatoren

Auch für diese Programme wird die DAK – Gesundheit stellvertretend für alle Thüringer Pflegekassen als zentraler Ansprechpartner tätig.

Die Einzelheiten des jeweiligen Förderverfahrens werden in bundeseinheitlichen Richtlinien geregelt.

Kontakt

Kerstin Keding-Bärschneider
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com