Zusätzliche Pflegestellen

Zuschuss zur Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen

Seit Januar 2019 haben alle nach § 72 SGB XI zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege Anspruch auf einen Vergütungszuschlag zur Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen. Der Vergütungszuschlag wird auf Antrag gewährt und ist an den Nachweis über die Erfüllung der gesetzlich geforderten Voraussetzungen gebunden.  

Die Höhe des Vergütungszuschlags einer Pflegeeinrichtung bemisst sich anhand der tatsächlichen Aufwendungen und ist nach der Größe der Einrichtungen gestaffelt:

  • bis 40 Plätze zusätzlich eine halbe Stelle
  • 41 bis 80 Plätze zusätzlich eine Stelle
  • 81 bis 120 Plätze zusätzlich eineinhalb Stellen
  • mehr als 120 Plätze zusätzlich zwei Stellen

In Thüringen haben sich alle Pflegekassen auf eine zentrale Antragsbearbeitung über die DAK – Gesundheit verständigt. Damit ist eine schnelle Prüfung der Anträge, Bescheiderteilung und Auszahlung des Vergütungszuschlages gewährleistet. Anträge reichen Sie bitte über die nachfolgenden Kontaktdaten sowohl per Post als auch elektronisch ein:

DAK-Gesundheit
Fachzentrum Pflege
Team PpSG
Große Diesdorfer Str. 228/229
39108 Magdeburg
Mail: dak-ppsg@dak.de

www.dak.de

Antragsberechtigte Pflegeeinrichtungen können sich den Musterantragsvordruck sowie die Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes herunterladen.

Neben der Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen sieht das PpSG noch weitere Fördermaßnahmen vor:

  • Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen

Auch für diese Programme wird die DAK – Gesundheit stellvertretend für alle Thüringer Pflegekassen als zentraler Ansprechpartner tätig. 

Antragsformulare