Gemeinsame Presseerklärung

Ambulante Hospizarbeit wird mit 3,16 Millionen Euro durch Thüringer Krankenkassen unterstützt

Auch 2020 unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen in Thüringen die ambulanten Hospizdienste im Freistaat. Gefördert werden dabei ebenfalls vier Kinderhospizdienste. In diesem Jahr erhalten die ambulanten Hospizdienste insgesamt 3,16 Mio. Euro. In 2019 lag die Fördersumme noch bei 2,9 Mio. Euro. Durch die Förderung würdigen die Krankenkassen das wichtige und hervorragende ehrenamtliche Engagement der Hospizinitiativen in Thüringen.

Die Fördermittel sind unter anderem für die Gewinnung, Schulung, Koordination und Unterstützung der vielen ehrenamtlichen Helfer, welche die sterbenden Menschen in ihrer letzten Lebensphase sowie deren Familien in diesem Prozess durch psychosoziale Begleitung unterstützen.

Die Ehrenamtlichen werden dabei von qualifizierten Fachkräften auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit qualifiziert und in der Begleitung kontinuierlich auch mit Supervisionen unterstützt.

Im Freistaat Thüringen sind 1.353 qualifizierte ehrenamtliche Personen in der ambulanten Sterbebegleitung tätig. Sie leisteten bei 1.864 kranken Menschen Sterbebegleitung.

Seit 2016 leisten die Krankenkassen einen angemessenen Zuschuss nicht nur zu den Personalkosten, sondern auch zu den Sachkosten. Hospizdienste können so etwa die Förderung der Raumnutzungskosten inkl. Energie- und Reinigungskosten, Büromaterial, Fahrtkosten oder auch Post- und Telekommunikation beantragen.

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com