Vertragsärztliche Vergütung

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verhandeln die Grundlagen für die jährliche Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Honorare. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Vorgaben zur Anpassung des Orientierungswertes (Preiskomponente) und Empfehlungen zur morbiditätsbedingten Veränderungsrate (Mengenkomponente) beschlossen werden. Sobald diese Verhandlungen abgeschlossen sind, verhandeln die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Thüringen die regional zu vereinbarenden Vergütungsparameter. Zu diesen Vergütungsparametern gehören insbesondere:

  • die Festlegung des regionalen Punktwertes
  • die Ermittlung der morbiditätsbedingten Veränderungsrate
  • Zuschläge für besonders förderungswürdige Leistungen/förderungswürdige Leistungserbringer

Die vdek-Landesvertretung Thüringen verhandelt als gemeinsam Bevollmächtigter der Ersatzkassen die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen.

In der Zeit von 2010 bis 2024 ist die von den gesetzlichen Krankenkassen an die niedergelassenen Thüringer Vertragsärzte gezahlte Gesamtvergütung von 886 Millionen Euro auf rund 1,34 Milliarden und somit um 51 Prozent angestiegen.

Entwicklung der Gesamtvergütung der Ärztinnen und Ärzte in Thüringen  

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Entwicklung der Honorare für Fachärztinnen und Fachärzte im bundesweiten Vergleich

Die niedergelassenen Thüringer Fachärzte erzielten im Jahr 2023 je Arzt einen Honorarumsatz von 276.523 Euro. Damit liegen die Fachärzte auf dem vierten Platz im Bundesvergleich.

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Entwicklung der Honorare für Hausärztinnen und Hausärzte im bundesweiten Vergleich

Die niedergelassenen Thüringer Hausärzte erzielten im Jahr 2023 je Arzt einen Honorarumsatz von 289.097 Euro. Damit liegen die Hausärzte auf dem dritten Platz im Bundesvergleich.

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