Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung
Die Pauschalförderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe erfolgt im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (Krankenkassenverbände in Thüringen). Dadurch leisten die Krankenkassenverbände in Thüringen neben der öffentlichen Hand ihren Beitrag zur Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe.
Im Rahmen der Selbsthilfeförderung können Selbsthilfegruppen, Landesverbände und Organisationen der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen gefördert werden. Weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen einer Förderung entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung nach § 20h SGB V ab dem Förderjahr 2025 in Thüringen
Ab dem Förderjahr 2025 werden der Verband der Ersatzkassen und die gesetzlichen Krankenkassen im Freistaat Thüringen für die Bearbeitung der Anträge zur Pauschalförderung in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe eine neue Verfahrensweise vornehmen.
Bitte richten Sie Ihren Antrag zur Pauschalförderung sowie den Mittelverwendungsnachweis, inklusive aller notwendigen Anlagen zukünftig direkt an die Krankenkasse bzw. den Krankenkassenverband, die/der Ihren Antrag bisher geprüft und bewilligt hat (siehe Liste Verteilung der Anträge Pauschalförderung Thüringen ab 2025).
Reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag fristgerecht im Original ein, um für die Förderung berücksichtigt zu werden.
Wichtig: Anträge, die nach dem 31.01. des Förderjahres eingehen, führen zur Ablehnung.
Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist der Nachweis, wie die Mittel des Vorjahres verwendet wurden.
Förderanträge
Alle Anträge auf einen pauschalen Zuschuss bei der GKV-Gemeinschaftsförderung Thüringen werden gemeinsam und einheitlich von der Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Thüringen bearbeitet. Die Förderentscheidungen werden unter Mitberatung der Vertreter der Selbsthilfe getroffen.
Mittelverwendungsnachweis
Nach Ablauf des Kalenderjahres ist die bestimmungsgemäße, zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel in einem Verwendungsnachweis nachzuweisen.
Das Formular für den Verwendungsnachweis erhalten Sie mit dem Bewilligungsschreiben übersandt.
Beachten Sie bitte die Abgabefrist: 31. Januar des Folgejahres.
Daten und Fakten
Im Sinne einer hohen Transparenz bei der Bereitstellung pauschaler Fördermittel werden jedes Jahr die an die Selbsthilfelandesverbände und -kontaktstellen in Thüringen ausgereichten Fördermittel durch die GKV-Gemeinschaftsförderung veröffentlicht.
Im Folgenden finden Sie die Transparenzberichte der vergangenen Jahre.