Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung
Die Pauschalförderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe erfolgt im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (Krankenkassenverbände in Thüringen). Dadurch leisten die Krankenkassenverbände in Thüringen neben der öffentlichen Hand ihren Beitrag zur Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe.
Im Rahmen der Selbsthilfeförderung können Selbsthilfegruppen, Landesverbände und Organisationen der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen gefördert werden. Weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen einer Förderung entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes.
Förderanträge
Alle Anträge auf einen pauschalen Zuschuss bei der GKV-Gemeinschaftsförderung Thüringen werden gemeinsam und einheitlich von der Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Thüringen bearbeitet. Die Förderentscheidungen werden unter Mitberatung der Vertreter der Selbsthilfe getroffen.
Für die Pauschalförderung kann pro Kalenderjahr nur ein Antrag bis zum 31. Januar des laufenden Jahres gestellt werden. Die Veränderung der Antragsvordrucke ist nicht zulässig.
Mittelverwendungsnachweis
Nach Ablauf des Kalenderjahres ist die bestimmungsgemäße, zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel in einem Verwendungsnachweis nachzuweisen.
Das Formular für den Verwendungsnachweis erhalten Sie mit dem Bewilligungsschreiben übersandt.
Beachten Sie bitte die Abgabefrist: 31. Januar des Folgejahres.
Daten und Fakten
Im Sinne einer hohen Transparenz bei der Bereitstellung pauschaler Fördermittel werden jedes Jahr die an die Selbsthilfelandesverbände und -kontaktstellen in Thüringen ausgereichten Fördermittel durch die GKV-Gemeinschaftsförderung veröffentlicht.
Im Folgenden finden Sie die Transparenzberichte der vergangenen Jahre.