Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.
Die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V erfolgt durch zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung:
Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfeförderung den „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ (Stand: Oktober 2022) entwickelt. In diesem Leitfaden sind die Inhalte, Voraussetzungen und Verfahren zur Förderung von Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen verbindlich geregelt.
Mit dem neuen Webportal „GKV-Selbsthilfeförderung“ können bundesweit tätige Selbsthilfeorganisationen Anträge auf finanzielle Förderung durch die Krankenkassen nun auch online einreichen. Mehr Informationen unter www.selbsthilfefoerderung.com» Lesen
GKV - Entwicklung des Selbsthilfe-Fördervolumens, in Millionen Euro, 2008 bis 2022
Jahr
GKV
Ersatzkassen
2008
38,50
13,20
2009
39,50
13,90
2010
39,70
13,90
2011
39,50
13,60
2012
41,10
15,10
2013
42,80
15,70
2014
43,30
15,60
2015
44,98
17,20
2016
71,17
26,50
2017
77,40
30,60
2018
81,00
31,00
2019
83,80
32,00
2020
84,36
32,47
2021
85,73
33,59
2022
86,97
33,61
Projektbericht
Seit mehr als zehn Jahren ist ein Wandel in der gesundheitlichen Selbsthilfe festzustellen. Das Selbstverständnis, die Strukturmerkmale und die Tätigkeitsprofile der Selbsthilfeorganisationen insbesondere auf Bundesebene haben sich verändert. Der Bericht zeigt einige dieser Veränderungen auf. Die Frage, die sich aus diesen ersten Ergebnissen stellt ist, welche Selbsthilfe die Krankenkassen und ihre Verbände zukünftig fördern sollen. Die Untersuchung erfolgte durch Herrn Prof. Frank Schulz-Nieswandt und Frau Sandra Wrzeziono vom Institut für Sozialpolitik und Methoden der qualitativen Sozialforschung der Universität zu Köln. Herausgeber des Berichts ist der Arbeitskreis Selbsthilfeförderung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene.
Universität zu Köln – Strukturen, Selbstverständnis und Tätigkeitsspektrum von gesundheitsbezogenen Selbsthilfeorganisationen
Analyse der strukturellen und inhaltlichen Merkmale von Selbsthilfebundesorganisationen anhand der Daten der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene"
Die jährlichen Fördermittel nach § 20h SGB V sind vollständig an die Selbsthilfe zu verausgaben. Sollte dies in einem Förderjahr aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, fließen die nicht verausgabten Fördermittel aus der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung und aus der krankenkassenindividuellen Förderung im darauffolgenden Jahr der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung zu. Zur Umsetzung dieser Regelung haben sich die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene auf die folgende Empfehlung verständigt.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) koordiniert im Namen aller Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung („GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“). Für diesen Verantwortungsbereich – ergänzt um die krankenkassenindividuellen Förderdaten – veröffentlicht der vdek jährlich eine Übersicht der Fördermittelempfänger auf Bundesebene und benennt die jeweiligen Fördersummen.
Fördermittelempfänger auf Bundesebene (Pauschal- und Projektförderung):
Zusätzlich veröffentlicht der vdek auch Daten zur Anzahl und Förderung von Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung in den Bundesländern durch die „GKV-Gemeinschaftsförderung“.
Ungleiche Partner – Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor
Die Broschüre informiert über das sensible Verhältnis von Selbsthilfeorganisationen zu Wirtschaftsunternehmen und motiviert zu Transparenz bei den Finanzen.
Bundesweit tätige Selbsthilfeorganisationen können Anträge auf finanzielle Förderung durch die Krankenkassen nun auch online einreichen. Das ermöglicht das neue Internetportal www.selbsthilfefoerderung.com, das vdek, TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK entwickelt haben. » Lesen
Die Ersatzkassen unterstützen alle Bestrebungen der Politik, den Prozess der Digitalisierung mit Anwendungen für die Versicherten zu beschleunigen. Doch sollte die Politik die gematik nicht für alle Versäumnisse der Vergangenheit verantwortlich machen, erklärt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner im Vorfeld der zweiten TSVG-Anhörung im Bundestag. Problematisch sind aus Sicht des vdek auch die geplanten Änderungen in der Selbsthilfeförderung. » Lesen
Mit "WAS KANN SELBSTHILFE?“ veranstaltete der vdek einen Fotowettbewerb, an dem sich junge Fotografen aus ganz Deutschland beteiligten. Zu den Laudatoren gehörte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Von Kinderrheuma über Stuhlkreise bis hin zu Seniorensport wurde das breite Spektrum der gesundheitlichen Selbsthilfe gezeigt. Zum Wettbewerb findet eine bundesweite Wanderausstellung mit ständig neuen Terminen statt. » Lesen