ORGANSPENDE-GLOSSAR
Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe, die in den Interviews und Gesprächen zum Thema Organspende häufig auftauchen.
Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe, die in den Interviews und Gesprächen zum Thema Organspende häufig auftauchen.
Die DSO ist die bundesweite Koordinierungsstelle für postmortale Organspenden in Deutschland. Sie ist laut Transplantationsgesetz dafür zuständig, den gesamten Prozess von der Meldung eines möglichen Organspenders im Krankenhaus bis zum Transport der Organe an die Transplantationszentren zu organisieren und zu begleiten.
Eurotransplant ist die zentrale Vermittlungsstelle für postmortal gespendete Organe in acht europäischen Ländern (Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Slowenien, Ungarn). Sie koordiniert den Austausch, führt gemeinsame Wartelisten und teilt Organe für die bestmögliche Passung zwischen Spender und Empfänger zu.
Eine Gewebespende ist die Übertragung von Körpergewebe (wie Hornhaut, Herzklappen, Knochen oder Haut) von einem Spender auf einen Empfänger, um Krankheiten zu heilen oder Lebensqualität zu verbessern.
Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand hört das Herz auf, Blut durch den Körper zu pumpen. Dies stoppt die Blutzirkulation, führt zu Bewusstlosigkeit und fehlender Atmung und nach wenigen Minuten zu unumkehrbare Hirnschädigungen und zum Tod. In einigen Ländern ist eine Organspende auch nach Herz-Kreislauf-Stillstand möglich, in Deutschland nicht.
Der Hirntod ist der irreversible Ausfall der gesamten Funktionen von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm. Er ist rechtlich und medizinisch mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen. Der Hirntod ist in Deutschland die zwingende Voraussetzung für eine Organspende.
Eine Lebendorganspende ist die Übertragung eines Organs (meist eine Niere oder ein Teil der Leber) von einem gesunden lebenden Menschen auf einen schwer kranken Empfänger.
Die postmortale Organspende bezeichnet die Entnahme von Organen nach dem zweifelsfrei festgestellten Hirntod einer Person, um diese an schwerkranke Patienten zu übertragen.
Der Ausweis ist ein rechtlich verbindliches Dokument, in welchem die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eingetragen werden kann. Ebenso ist es möglich, bestimmte Organe von der Spende auszuschließen.
Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis in Deutschland, in dem Bürgerinnen und Bürger ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende rechtlich verbindlich hinterlegen können. Es ist 2024 gestartet und wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt. Alle rund 1.200 Entnahmekrankenhäuser in Deutschland sind dazu verpflichtet, bei potenziellen Spendern eine Abfrage im Register durchzuführen.
Ein Transplantat ist ein lebendes Organ, das in einem chirurgischen Eingriff von einem Spender auf einen Empfänger verpflanzt wird, um deren Funktion zu übernehmen.
Ein Transplantationsbeauftragter ist ein speziell geschulter Arzt in Entnahmekrankenhäusern, der nach dem Transplantationsgesetz bestellt werden muss. Er ist die zentrale Schnittstelle zur DSO, sorgt für das Erkennen potenzieller Spender, begleitet Angehörige, schult das Personal und stellt ordnungsgemäße Abläufe sicher.
Seit 1997 regelt das Transplantationsgesetz den rechtlichen Rahmen der Organ- und Gewebespende in Deutschland. Was es auch besagt: Handel, Manipulation und Datenfälschung sind verboten und strafbar.
Ein Transplantationsmediziner ist ein spezialisierter Arzt, der Patienten vor und nach einer Organtransplantation betreut. Die Zusatz-Weiterbildung umfasst Indikationsstellung, Vorbereitung, Nachsorge, Wartelistenmanagement sowie immunologische Kenntnisse zur Verhinderung von Abstoßungen.
Ein Transplantationszentrum ist eine hochspezialisierte medizinische Einrichtung innerhalb eines Krankenhauses (meist einer Universitätsklinik), die für die gesamte Durchführung von Organtransplantationen verantwortlich ist. In Deutschland gibt es rund 50 Transplantationszentren, eines davon befindet sich in Thüringen (Universitätsklinikum Jena).
Die von Eurotransplant eingeführte Warteliste dient der gerechten Verteilung von Organen aufgrund von nachvollziehbaren Kriterien (z.B. Dringlichkeit, Blutgruppe, Erfolgsaussichten, bereits vergangene Wartezeit, u.ä.). In Deutschland stehen aktuell rund 8.200 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan, in Thüringen sind es knapp 300. Während die Wartezeit für ein neues Herz sechs Monate bis zwei Jahre beträgt, warten Patienten bis zu zehn Jahre auf eine neue Niere.
Die Widerspruchslösung ist ein Modell im Transplantationsrecht, bei dem jede volljährige Person nach ihrem Tod automatisch als Organspender gilt, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen hat. Im Gegensatz zur aktuellen Zustimmungslösung in Deutschland wird Schweigen als Einverständnis gewertet.
Die Zustimmungslösung regelt, dass eine Organspende nach dem Tod nur zulässig ist, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt hat. Fehlt eine Dokumentation (z.B. Organspendeausweis), werden die Angehörigen befragt, ob sie einer Entnahme im Sinne des Verstorbenen zustimmen.