Ergebnisse der Qualitätsprüfungen ambulanter Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg:

Bei der Hygiene besteht noch Verbesserungsbedarf

Die Kassen im Land Baden-Württemberg beauftragten den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg (MDK) die zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen im Land einer Qualitätsprüfung zu unterziehen. Im Jahr 2008 (Untersuchungszeitraum 1.01.08 bis 31.12.08) wurden insgesamt 403 Pflegeeinrichtungen (401 Vollprüfungen, 2 Teilprüfungen) geprüft. Alle geprüften Pflegedienste bieten häusliche Kranken- und Altenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung sowie beratende und vermittelnde Angebote an.

Das Ergebnis zeigt, so Walter Scheller, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, dass alle befragten Kunden mit den Leistungen ihrer ambulanten Pflegeeinrichtung zufrieden sind. Die professionell Pflegenden gehen mit den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen freundlich und zugewandt um. In der Regel beziehen die professionell Pflegenden die Angehörigen und weitere an der Pflege beteiligten Personen in die Pflege mit ein. Die beobachteten grundpflegerischen Maßnahmen sind immer individuell geplant. In 88 % der Fälle werden diese grundpflegerischen Maßnahmen korrekt vorbereitet. Allerdings betrug dieser Anteil im Jahr 2007 noch 100 %, schränkt Walter Scheller ein. In 83 % der Fälle werden die beobachteten pflegerischen Maßnahmen korrekt durchgeführt. Im Jahr 2007 betrug dieser Anteil noch 97 % . Da der Anteil korrekt vorbereiteter und fach- und sachgerecht durchgeführter grundpflegerischer Maßnahmen gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 % abgenommen hat, wird deshalb bei weiteren Prüfungen  gerade darauf ein Hauptaugenmerk gerichtet werden, so Walter Scheller weiter. Die Gutachter des MDK stellten weiter fest, dass in 69 % der Fälle die beobachteten grundpflegerischen Maßnahmen hygienisch korrekt durchgeführt werden. Im Jahr 2007 betrug dieser Anteil 77 %. Es besteht demnach, so Walter Scheller, unverändert Verbesserungspotenzial beim Hygieneverhalten. So sollten die Pflegekräfte Ihre Hände fachgerecht desinfizieren. Bei körpernahen Tätigkeiten, wie

z. B. Waschen, Transfer sollen die Pflegekräfte immer Schürzen tragen und Einmalhandschuhe sachgerecht einsetzen und wechseln. Die Notwendigkeit zum Tragen von Einmalhandschuhen und zum Tragen von Schutzkleidung bei körpernahen Tätigkeiten wird immer noch nicht von allen Pflegekräften eingesehen. Dazu kommt, dass die Beschaffung dieser Artikel der Pflegeeinrichtung Kosten verursacht. Manche Pflegeeinrichtungen möchten diese Kosten einsparen. „Dies ist ein Skandal und mit gesundem Menschenverstand nicht zu erklären“, ärgert sich Walter Scheller. Verbesserungspotenzial gibt es außerdem bei  behandlungspflegerischen Maßnahmen, z. B. bei der korrekten Verbandstechnik oder bei der Vorgehensweise bei Wundspülungen. So werden z. B. Spülflüssigkeitsgebinde benutzt, die nicht mit Anbruchsdaten versehen sind oder es werden Verbände durchgeführt ohne das hierzu Handschuhe angezogen werden. Mitunter wird die Handdesinfektion unterlassen.

Festzuhalten bleibt, dass Qualität und Qualitätssicherung bei ambulanten Pflegeeinrichtungen einen hohen Stellenwert haben. Qualitätsentwicklungen brauchen eine offene, konstruktive Diskussion zwischen Pflegeeinrichtung und MDK-Gutachtern. Hierfür sind Qualitätsprüfungen mit beratungsorientiertem Prüfansatz von großer Bedeutung.


Ihr Ansprechpartner:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Landesvertretung Baden-Württemberg
Frank Winkler
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com