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In Baden-Württemberg gewährleisten ca. 23.000 Arztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gemeinsam mit ermächtigten Einrichtungen und Institutsambulanzen eine flächendeckende und bedarfsgerechte ärztliche Versorgung der Versicherten der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV).

Um als Ärztin/Arzt bzw. Psychotherapeutin/Psychotherapeut GKV-Versicherte behandeln zu können, ist eine Zulassung bzw. Ermächtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) im jeweiligen KV-Bezirk (zumeist Bundesland) erforderlich. In Baden-Württemberg ist hierfür die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) zuständig. Die KVBW ist zudem Interessenvertreter aller zugelassener Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit seinen Mitgliedkassen trägt unmittelbar zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg bei. So verhandeln die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen in Baden-Württemberg gemeinsam mit der KVBW auf Grundlage der §§ 85 ff. SGB V jährlich die regionalen Vergütungsparameter der vertragsärztlichen Versorgung. Weitere Informationen zur vertragsärztlichen Vergütung erhalten Sie hier.

Ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung ist die Bedarfsplanung, welche die Niederlassungsmöglichkeiten von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten regelt. Weitere Informationen zur Bedarfsplanung erhalten Sie hier.  

Zentrale Schlüsselstelle in der Versorgung der Versicherten ist die Hausärztin bzw. der Hausarzt. Weitere Informationen zur Hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg erhalten Sie hier.

Arztlotse

vdek Arztlotse

Unter www.vdek-arztlotse.de können Sie das Ärztinnen- und Ärzteverzeichnis des vdek aufrufen. In dem Arztsuchportal haben Versicherte die Möglichkeit, passende Ärztinnen und Ärzte in ihrer Region schnell und unkompliziert zu finden.