Erhöhung der Förderung:

342.413 Euro für die ambulanten Hospizdienste im Land Bremen

Die Arbeit der ehrenamtlichen ambulanten Hospizdienste in Bremen und Bremerhaven wird seit 2003 von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt. Lag die Fördersumme damals noch bei 88.506 Euro, ist sie bis heute auf 342.413 Euro gestiegen – eine Steigerung des Fördervolumens auf das Vierfache. Davon tragen die Ersatzkassen, als größte Kassenart in Bremen, mit 42 Prozent den Hauptanteil der Förderung.

2010 wurde die Rahmenvereinbarung zur Förderung neu gefasst, was auch zu einer Höherbewertung der Sterbebegleitung von Kindern und damit zu einem weiteren Zuwachs der Zuschüsse geführt hat.

Seit 2003 ist die Zahl der ambulanten Hospizdienste von 6 auf 8  und mit ihnen auch die Anzahl der Sterbebegleiter und Begleitungen gestiegen. Während die Hospizdienste damals im Durchschnitt etwa 15. 000 Euro Förderung enthielten, sind es mittlerweile rund 43.000 Euro.

Zwar arbeiten die Sterbebegleiter ehrenamtlich – trotzdem müssen die Hospizdienste unter der fachlichen Leitung mindestens einer Pflegefachkraft mit  besonderen Qualifikationen und Berufserfahrung stehen, die die Gewinnung, Schulung, Koordination und Unterstützung der ehrenamtlichen HospizmitarbeiterInnen sicherstellt.

Dazu Karl Nagel, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen: „Das Engagement der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer für diese gesellschaftlich so wichtige Aufgabe ist vorbildhaft. Ihnen gilt hohe Anerkennung und unser Dank.“

 


Kontakt

Christiane Sudeck

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76

E-Mail: christiane.sudeck@vdek.com