Beantragung von Förderung
Um die Menschen zu erreichen, die den größten Bedarf an Prävention und Gesundheitsförderung haben, müssen Projekte direkt bei ihnen vor Ort in den „Lebenswelten“ umgesetzt werden. Die Ersatzkassen in Bremen unterstützen entsprechende Maßnahmen auch gemeinsam über die vdek-Landesvertretung. Die Kriterien dafür werden im „Leitfaden Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V“ festgelegt.
Der Leitfaden gibt eine gute Übersicht über die Rahmenbedingungen unterstützungsfähiger Maßnahmen. Die vdek-Landesvertretung Bremen berät Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihres Präventions- oder Gesundheitsförderungsprojektes. Sprechen Sie uns gerne an.