Gesundheit stärken – von Anfang an
Die besonderen Bedarfe von Schwangeren, Müttern und Säuglingen in Flüchtlingseinrichtungen stehen im Mittelpunkt des Präventionsprojekts TippTapp BiG vom Gesundheitsamt Bremen, das vom vdek gefördert wird. » Lesen
Unter der Dachmarke Gesunde Lebenswelten bündeln die Ersatzkassen ihr Engagement zur Stärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit und vereinen verschiedene Aktivitäten mit dem Fokus auf Zielgruppen mit besonderem Gesundheits- und Präventionsförderungsbedarf. Über aktuelle Projekte berichten wir hier. Informationen über abgeschlossene Präventionsprojekte finden Sie hier.
Um die Menschen zu erreichen, die den größten Bedarf an Prävention und Gesundheitsförderung haben, müssen Projekte direkt bei ihnen vor Ort in den „Lebenswelten“ umgesetzt werden. Die Ersatzkassen in Bremen unterstützen entsprechende Maßnahmen auch gemeinsam über die vdek-Landesvertretung. Die Kriterien dafür werden im „Leitfaden Prävention - Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V“ festgelegt.
Der Leitfaden gibt eine gute Übersicht über die Rahmenbedingungen unterstützungsfähiger Maßnahmen. Die vdek-Landesvertretung Bremen berät Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihres Präventions- oder Gesundheitsförderungsprojektes. Sprechen Sie uns gerne an.
Lisa Punke
Martinistr. 34
28195 Bremen
Tel.: 04 21/1 65 65-75
Die besonderen Bedarfe von Schwangeren, Müttern und Säuglingen in Flüchtlingseinrichtungen stehen im Mittelpunkt des Präventionsprojekts TippTapp BiG vom Gesundheitsamt Bremen, das vom vdek gefördert wird. » Lesen
Ausgewogene Ernährung ist zwar wichtig, fällt aber gerade Familien mit chronisch kranken Kindern und Jugendlichen manchmal besonders schwer. Mit "FIVE - Familieninitiative zur Verbesserung ausgewogener Ernährung" ist jetzt ein Projekt der "Gesunden Lebenswelten" gestartet, das hier helfen soll. » Lesen
Für alle Interessierte und Mitwirkende am vdek-Präventionskonzept:
Welche Voraussetzungen müssen die Kurse bzw. die Anbieter erfüllen, damit die Versicherten einen Zuschuss ihrer Ersatzkasse erhalten können? Unter welchen Bedingungen können Präventionsprojekte in Lebenswelten gefördert werden? Das haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem gemeinsamen Leitfaden Prävention nach § 20 Abs. 2 SGB V festgelegt.
Der Leitfaden legt die Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest und soll den Pflegekassen Hilfestellungen bei der Entwicklung und Unterstützung der Umsetzung von Vorschlägen für Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung geben.