Krankenkassen vereinfachen Zulassungsverfahren für Anbieter von Heilmitteln

Gemeinsame Zulassungsstelle nimmt Arbeit auf

Wer Heilmittelleistungen wie etwa Ergotherapie, Physiotherapie, Podologie oder Sprachtherapie für gesetzlich Krankenversicherte anbieten möchte, braucht eine Zulassung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Bislang musste diese Genehmigung von den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) einzeln eingeholt werden. Ab 1. September 2019 wird das Zulassungsverfahren einfacher.

Wollen Heilmittelanbieter eine neue Praxis eröffnen oder ihre Zulassung ändern lassen, müssen sie das nur noch an einer Stelle beantragen. AOK Bremen/Bremerhaven und vdek teilen sich die Arbeit innerhalb der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelerbringerzulassung. Das bedeutet:

  • Praxisinhaber mit Sitz innerhalb der Postleitzahlen 27568 bis 28213 wenden sich an

ARGE Heilmittelleistungserbringerzulassung Bremen
c/o AOK Bremen/Bremerhaven
Columbusstr. 1
27570 Bremerhaven
E-Mail: Sven.suhr@hb.aok.de

  • Praxisinhaber mit Sitz im PLZ-Bereich 28215 bis 28779 wenden sich an

ARGE Heilmittelleistungserbringerzulassung Bremen
c/o Verband der Ersatzkassen
Schillerstr. 32
30159 Hannover
E-Mail: bremen@zulassung-heilmittel.de

Das Zulassungsverfahren ist kostenfrei, die Zulassungsvoraussetzungen haben sich im übrigen nicht geändert.

Hintergrund ist eine Neuregelung durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz. Danach haben die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen eine ARGE zu bilden, die mit Wirkung für alle gesetzlichen Krankenkassen die Entscheidungen über die Zulassung von Heilmittelleistungserbringern trifft.

Kontakt

Christiane Rings

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76

E-Mail: christiane.rings@vdek.com

und

Birgit Tillmann

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com