Sozialwahl 2023

Neben Briefwahl auch online möglich

Bei der nächsten Sozialwahl 2023 können die Versicherten der Krankenkassen neben der Briefwahl auch digital abstimmen. Dies hat der Bundestag in der vergangenen Woche mit der Verabschiedung des 7. SGB-IV-Änderungsgesetzes ermöglicht. Die Ersatzkassen und die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Rita Pawelski, haben die Entscheidung ausdrücklich begrüßt.

Klemens: Gesetz stärkt Soziale Selbstverwaltung

Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), erklärte: „Der heutige Beschluss ist ein Meilenstein in der Geschichte der Sozialen Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz stärkt die Politik die Soziale Selbstverwaltung und damit die wichtige Arbeit der gewählten ehrenamtlichen Versicherten- und Arbeitgebervertreter in den Verwaltungsräten der Krankenkassen.“

Der Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen, Torsten Barenborg, begrüßt den Beschluss ebenfalls sehr: „In einer Umfrage haben sich unsere Versicherten für die Einführung von Onlinewahlen ausgesprochen. Die Umsetzung durch die Politik wird sich positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken und damit die Soziale Selbstverwaltung stärken.“  

Pawelski: Onlinewahlen werden selbstverständlich werden!

Auch die Bundeswahlbeauftragte Rita Pawelski lobte die Entscheidung des Parlaments ausdrücklich: „Ich freue mich sehr, das ist ein großartiger Erfolg! Die Coronakrise zeigt uns doch deutlich, dass wir beim Thema Digitalisierung noch kräftig zulegen müssen. Arbeit, Schule und Studium können künftig verstärkt von zu Hause aus erledigt werden. Was spricht dagegen, auch die Selbstverwaltungen von dort aus zu wählen“, so Pawelski.

Die Ersatzkassen und die Bundeswahlbeauftragte setzen sich seit langem für die Einführung von Online-Sozialwahlen ein. Unterstützung erhielten sie dabei unter anderem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Zudem sprechen sich auch die Versicherten der Ersatzkassen für Onlinewahlen aus: Laut einer Forsa-Umfrage des vdek von 2019 sind zwei Drittel (64 Prozent) für die Einführung von Onlinewahlen. Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt. Sie ist nach Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Allein bei den Ersatzkassen sind rund 22 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

Pressemitteilung als Download Sozialwahl 2023 auch digital möglich

Kontakt

Christiane Rings

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76

E-Mail: christiane.rings@vdek.com

und

Birgit Tillmann

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com