Selbsthilfekontaktstellen

Selbsthilfekontaktstellen sind örtlich oder regional arbeitende, professionelle Beratungsstellen mit hauptamtlichem Personal. Sie stellen bereichs- und indikationsübergreifende Beratungsleistungen für die Gruppengründung und Gruppenarbeit zur Verfügung. Darüber hinaus vermitteln sie Kontakte für Menschen, die noch nicht in einer Selbsthilfegruppe organisiert sind.

Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfearbeit gem. § 20 h SGB V seit 2008 durch zwei separate Verfahren:

1. Kassenartenübergreifende Förderung

Die Förderung erfolgt gemeinschaftlich durch die Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung als kassenartenübergreifende Pauschalförderung. Anträge werden gerichtet an:

André Sauerländer
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Günther-Wagner-Allee 23
30177 Hannover
Telefon: 0511 / 1 23 89 - 1 68 18
Telefax: 0511 / 285 - 3 31 68 18
Mobil: 0172 / 8 56 39 62
E-Mail: Andre.Sauerlaender@nds-aok.de

Weitere Informationen und die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen.

2. Kassenindividuelle Förderung

Die Förderung erfolgt durch die einzelnen Krankenkassen, im Ersatzkassenbereich also durch die einzelnen Mitgliedskassen des vdek. Sie erfolgt in der Regel als Projektförderung. Anträge werden direkt bei der jeweiligen Kasse gestellt. Eine Kontaktaufnahme vor Antragstellung wird empfohlen.