Finanzierung der Kliniken

Krankenhaus- und Ausbildungsfinanzierung

haus in hand mit geld

Krankenhäuser werden in Deutschland aus zwei Quellen finanziert:

  1. Die Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) tragen die Krankenkassen,

  2. die Investitionskosten (z. B. Neu- und Erweiterungsbauten, Modernisierung von Geräten) werden durch Fördermittel der Bundesländer finanziert.

Diagnosebezogene Fallgruppen und Landesbasisfallwert

Das Entgelt für die Abrechnung der Leistungen somatischer Krankenhäuser ergibt sich aus der Multiplikation von sog. Bewertungsrelationen mit dem Landesbasisfallwert:

Die Bewertungsrelationen sind Fallgewichtungen, die in Fallgruppen, den Diagnosis Related Groups (DRG) enthalten sind und jährlich im Fallpauschalenkatalog durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) aufgrund der Kostendaten der Krankenhäuser neu justiert werden. Allgemeine Krankenhausleistungen werden seit 2005 verpflichtend über diagnosebezogene Fallgruppen vergütet.

Der Landesbasisfallwert (LBFW) wird gemäß § 10 Krankenhausentgeltgesetz jährlich  zwischen der rheinland-pfälzischer Krankenhausgesellschaft (KGRP) und den Krankenkassen und ihren Verbänden in Rheinland-Pfalz ausgehandelt. Er entspricht dem Geldwert, den die Krankenhäuser für einen durchschnittlichen Leistungsfall erhalten. Diese Verhandlungen mit der KGRP sind eine wichtige Aufgabe der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz.

Die Multiplikation der Bewertungsrelationen mit dem Landesbasisfallwert ergibt das Entgelt für die Abrechnung der Leistungen eines Krankenhauses.

Entwicklung_Landesbasisfallwert

Investitionskosten

Die ständigen Veränderungen im Gesundheitswesen (neue Erkenntnisse aus der Wissenschaft, Anpassung der Untersuchungs-, Behandlungs- und Infrastruktureinrichtungen) verursachen einen steigenden Investitionsbedarf. Die Finanzierung des Investitionsbedarfs ist eine originäre Aufgabe des Landes. Den steigenden Bedarf an Investitionsmitteln versucht das Land im Rahmen des Krankenhausinvestitionsprogrammes zu decken. Allerdings bleibt das Fördervolumen schon seit Jahren konstant.

Weitere Informationen zur Krankenhausfinanzierung finden Sie hier.

Ausbildungsfinanzierung

An rheinland-pfälzischen Krankenhäusern werden jährlich mehr als 6.600 Auszubildende u.a. in folgenden Berufsgruppen ausgebildet:

  • Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege(-hilfe),

  • Hebammen,

  • Diät- und technische Assistenten in der Medizin,

  • Ergo- und Physiotherapie,
  • Operationstechnische und anästhesietechnische Assistenz (OTA/ATA),
  • Orthoptik und

  • Logopädie

Grundsätzlich ist die Finanzierung der Ausbildung (Vorhaltung von Berufsschulen, Lehrern und Lehrmitteln) in Deutschland eine staatliche Aufgabe. Das gilt jedoch nicht im Gesundheitswesen, wo die Finanzierung der Ausbildung bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt. Für die GKV sind dies sog. versicherungsfremde Leistungen, da diese Aufwendungen nicht unmittelbar in die Patientenversorgung fließen.

Einführung des Ausbildungsfonds

Im Rahmen der Umstellung der Krankenhausfinanzierung hat der Gesetzgeber 2002 mit den Änderungen des Fallpauschalengesetzes (FPG) den § 17a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) modifiziert und einen Ausbildungsfonds auf Landesebene eingeführt, der die Ausbildungskosten in den Krankenhäusern finanziert.

Regelungen in Rheinland-Pfalz

Die Krankenkassen und deren Verbände in Rheinland-Pfalz und die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz (KGRP) haben die Grundsätze für die Ermittlung des Finanzierungsbedarfs sowie die Festsetzung, Erhebung, Verwaltung und Auszahlung des Ausbildungszuschlages für Ausbildungsstätten und Mehrkosten der Ausbildungsvergütung (Vereinbarung nach § 17a Absatz 5 Nr. 1-3 HKHG) geregelt. Jährlich werden daher die auf örtlicher Ebene vereinbarten Ausbildungsbudgets auf Landesebene im Ausbildungsfonds zusammengefasst und daraus der Ausbildungszuschlag für alle Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz errechnet. Dieser Zuschlag wird mit der Rechnung pro Krankenhauspatient von den Krankenkassen vergütet.