Millionen für die Selbsthilfe

Gesetzliche Krankenkassen fördern landesweite Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen

Die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg sehen in der Selbsthilfe eine wichtige und notwendige Ergänzung der Gesundheitsversorgung. Auch der Gesetzgeber würdigt das ehrenamtliche Engagement in der Selbsthilfe. Deshalb ist die finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen und –organisationen, die sich mit gesundheitlichen Problemen befassen, im Sozialgesetzbuch verankert. Bei der jüngsten Vergabesitzung wurden insgesamt rund 2,15 Millionen Euro für die landesweite Selbsthilfeförderung 2017 bewilligt.

Mit ihrer finanziellen Unterstützung würdigen die Kassen nicht nur die Selbsthilfearbeit an sich, sondern verleihen auch ihrer Anerkennung für die gesellschaftliche Bedeutung der Selbsthilfe Ausdruck. So bewilligten die Vertreterinnen und Vertreter der AOK Baden-Württemberg, des Verbands der Ersatzkassen vdek – Landesvertretung Baden-Württemberg, des BKK Landesverbands Süd, der IKK classic, der Knappschaft und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse für insgesamt rund 70 Förderanträge von baden-württembergischen Selbsthilfeorganisationen die stolze Summe von 1,3 Millionen Euro an Pauschalfördermitteln.

Ebenso erhalten 20 antragstellende Selbsthilfekontaktstellen im Land eine Unterstützung. Die GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg stellt ihnen Pauschalfördermittel in Höhe von insgesamt rund 840.000 Euro zur Verfügung.

Bei der Vergabesitzung, an der auch Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfe-Landesorganisationen teilnahmen, wurden einzelne Förderposten und Fragen zu Antragsmodalitäten eingehend diskutiert.

Die Förderung der Selbsthilfe ist nach Meinung der Krankenkassen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sollten sich die öffentliche Hand, die anderen Sozialversicherungsträger und die private Krankenversicherung ebenfalls mit einem adäquaten Einsatz an ihr beteiligen.

Mehr Informationen über Förderungen und die Vergabemodalitäten gibt es im Internet unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de .

In der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg entscheiden alle Krankenkassen einheitlich und gemeinsam über die Förderung landesweit tätiger gesundheitsbezogener Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfekontaktstellen sowie regionaler Selbsthilfegruppen auf Grundlage des § 20 h SGB V. Mitglieder der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg sind die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände im Land.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com