
Spezifische Verträge des vdek sichern die Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern. Hierbei werden spezielle Anforderungen an die eingesetzten Fahrzeuge gestellt.
Spezifische Verträge des vdek sichern die Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern. Hierbei werden spezielle Anforderungen an die eingesetzten Fahrzeuge gestellt.
Eine Abrechnung von Rollstuhltransporten ist nur mit bestehender vertraglicher Vereinbarung zwischen Transportunternehmen und unseren Mitgliedskassen möglich. Dieser kann nur zustande kommen, sofern die Transportfahrzeuge die spezifische technische Ausstattung nachweisen und die weiteren vertraglichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Ein Rollstuhltransport ist nur dann möglich, wenn die Vertragsärztin bzw. der Vertragsarzt ausdrücklich die Beförderung einer aus dem Rollstuhl nicht umsetzbaren Patientin bzw. eines aus dem Rollstuhl nicht umsetzbaren Patienten in einem Fahrzeug mit entsprechender technischer Ausstattung verordnet hat.
Zur Erbringung von Rollstuhlfahrten werden zwischen Transportunternehmen und unseren Mitgliedskassen vertragliche Vereinbarungen getroffen. Die Vertragskoordination übernimmt der vdek für seine Mitgliedskassen.
Für Fahrzeuge zum Transport von nicht umsetzbaren Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern müssen dem vdek entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Je nach Ausstattung wird vertraglich zwischen Verträgen mit Treppensteigegeräten und Verträgen ohne Treppensteigegerät unterschieden. Hierzu zählen folgende Dokumente: