Qualitätssicherung
Die Verfahren zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement sind zentrale Elemente einer effektiven und effizienten Leistungserbringung. Die damit einhergehende Transparenz trägt entscheidend zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität der Leistungserbringung in der Vorsorge und Rehabilitation bei und ist den Ersatzkassen ein besonderes Anliegen.
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, an entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen teilzunehmen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.