Ambulante Rehabilitation
Eine wohnortnahe ambulante Rehabilitation umfasst wie in der stationären Rehabilitation alle individuell erforderlichen medizinischen Leistungen und Behandlungsmöglichkeiten. Ziel ist es, nicht nur vorübergehende alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe zu bessern und Pflegebedürftigkeit des Versicherten vorzubeugen. Bei dieser wohnortnahen Rehabilitationsform wird die Integration des Betroffenen in das gewohnte soziale und berufliche Umfeld erleichtert. Durch die Einbeziehung der Lebenswirklichkeit in die rehabilitative Behandlung wird die Aktivierung des Selbsthilfepotenzials gefördert.
Eine Sonderform der ambulanten Rehabilitation ist die mobile Rehabilitation. Es handelt sich dabei um ein aufsuchendes medizinisches Rehabilitationsangebot, das von einem interdisziplinären Team am Wohnort des Patienten erbracht wird. Zur Zielgruppe dieses Angebots zählen Patienten mit erheblichen funktionellen Beeinträchtigungen und einem komplexen Hilfebedarf.
In Baden-Württemberg sind derzeit 92 ganztägig ambulante Rehabilitationseinrichtungen sowie vier Einrichtungen für die mobile Erbringung ambulanter Rehabilitationsleistungen zugelassen. Darüber hinaus besteht eine Zulassung von 68 Einrichtungen für die nicht ganztägige ambulante Suchtrehabilitation (ARS-Einrichtungen).