
FAQ Rehabilitation und Corona
Fragen und Antworten zu Rehabilitationsmaßnahmen während der Corona-Epidemie. » Lesen
Mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz, das am 19.11.2020 in Kraft getreten ist, wurde der so genannte „Reha-Rettungsschirm“ bzw. die Ausgleichszahlungsvereinbarung nach § 111d SGB V wieder eingesetzt. Danach wird für die Ausgleichszahlungen im Zeitraum vom 18.11.2020 bis derzeit 11.04.2021 eine tagesbezogene Pauschale von nur noch 50 % vorgesehen. Die Ausgleichszahlungsvereinbarung Vorsorge und Rehabilitation zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Leistungserbringern wurde entsprechend angepasst. Eine weitere Verlängerung des Reha-Rettungsschirms bis 31.05.2021 durch Rechtsverordnung des BMG ist in Vorbereitung. » Lesen
BMG-Pressemitteilung vom 26.11.2020
Neuer Bericht der Drogenbeauftragten Ludwig: „Corona-Pandemie stellt auch Suchthilfesystem vor eine Jahrhundertaufgabe: Hilfe muss weitergehen – für Suchtkranke, ihre Familien und Kinder!“
Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, hat in der Bundespressekonferenz ihren Jahresbericht 2020 vorgestellt. Darin finden sich neben aktuellen Trends und Zahlen rund um die Themen Tabak, Alkohol, illegale Drogen, Medien- und Glücksspielsucht umfangreiche Informationen zur Arbeit der Drogenbeauftragten, zu ihrer bisherigen Schwerpunktsetzung und ihren Zielen für das kommende Jahr. » Lesen
und der folgenden Verbände der Leistungserbringer:
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.
Bündnis Kinder- und Jugendreha e. V.
Bundesverband Geriatrie e. V.
Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V.
Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e. V.
Deutscher Caritas Verband e. V.
Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) e. V.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband – e. V.
Deutsches Rotes Kreuz – Generalsekretariat - e. V.
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.
Fachverband Sucht e. V.
Für Nachfragen wenden Sie sich bitte an den GKV-Spitzenverband oder die anderen genannten Verbände.
Durch die Coronakrise haben Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Einnahmeausfälle zu verzeichnen. Der GKV-Spitzenverband hat sich daher mit den Verbänden der Leistungserbringenden auf Ausgleichszahlungen für Einrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V geeinigt. Die Vereinbarung wurde von den 12 beteiligten Organisationen in kürzester Zeit geschlossen. Sie regelt Ausgleichszahlungen für den Zeitraum vom 16. März bis 30. September 2020 und wird mit heutigem Datum in Kraft treten. Das formale Unterschriftsverfahren wurde eingeleitet. » Lesen
Für Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Mit dem am 28. März 2020 beschlossenen COVID-19-Krankenhausentlastungspaket wurden mehrere Maßnahmen zur Unterstützung der Krankenhäuser in der Corona-Krise gebilligt, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. So erhalten die Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. » Lesen
Fragen und Antworten zu Rehabilitationsmaßnahmen während der Corona-Epidemie. » Lesen
Gesundheit fördern, Krankheit vermeiden oder Krankheitsfolgen verhindern, das sind die Ziele der medizinischen Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Folgen einer akuten Erkrankung oder eines chronischen Leidens können oft so gravierend sein, dass es den Betroffenen nicht mehr möglich ist, ihren Alltag zu meistern. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Krankenkassen sollen die Patienten unterstützen, um trotz der krankheitsbedingten Beeinträchtigungen weitgehend selbstständig leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Dazu gehört auch Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder zu mindern.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zählen zum Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenkassen sind immer dann für die Rehabilitation zuständig, wenn keine andere Sozialversicherung, z. B. die Rentenversicherung (bei den meisten erwerbsfähigen Personen), Träger einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist.
Weitere Informationen zur Rehabilitation finden Sie auch auf der Website der Bundesarbeitsarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), in der auch der vdek Mitglied ist.
Der vdek vertritt die Ersatzkassen in unterschiedlichen Gremien und Arbeitsgruppen, die sich mit der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Vorsorge und Rehabilitation befassen. Auf den Themenseiten zum Bereich Vorsorge und Rehabilitation erfahren Sie mehr über die Aufgabengebiete des vdek und seiner Landesvertretungen.
Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, sich an Qualitätssicherungsmaßnahmen zu beteiligen. » Lesen
Die stufenweise Wiedereingliederung soll arbeitsunfähigen Beschäftigten ermöglichen, sich schrittweise wieder an die bisherige Arbeitsbelastung zu gewöhnen. » Lesen
Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, sofern diese notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. » Lesen
Zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder besteht das komplexe Diagnostik- und Therapieangebot der Interdisziplinären Frühförderstellen oder Sozialpädiatrischen Zentren. » Lesen
Die Rehabilitations-Richtlinie schafft die Rahmenbedingungen für eine strukturierte Kooperation von Vertragsärzten und Krankenkassen bei der Beratung und Einleitung notwendiger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Einzelfall. » Lesen
Zur Rehabilitation Abhängigkeitskranker gibt es mehrere Vereinbarungen, Rahmenkonzepte und Leitfäden, die von den Trägern der Sozialversicherung erstellt werden. » Lesen
Der vdek hat zusammen mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS) eine Erklärung zur regelmäßigen Teilnahme am Rehabilitationssport veröffentlicht. » Lesen
Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit sind in der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) klassifiziert. Der wesentliche Nutzen der ICF besteht in der zu Grunde liegenden bio-psycho-sozialen Betrachtungsweise der Komponenten der "Funktionsfähigkeit", deren Beeinträchtigungen im Sinne von Krankheitsauswirkungen und in der Einführung von "Kontextfaktoren". Dieser Ansatz wurde mit der ICF auf das Fundament einer internationalen Klassifikation gestellt. » Lesen
Grundsätzlich beträgt die Leistungsdauer bei stationärer Rehabilitation drei Wochen bzw. bei ambulanter Rehabilitation 20 Behandlungstage. » Lesen
Die Entscheidung, ob eine Leistung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation in Betracht kommt, treffen die gesetzlichen Krankenkassen. » Lesen