Vorsorge
Gesundheit fördern, Krankheit vermeiden oder Krankheitsfolgen verhindern, das sind die Ziele der medizinischen Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Rehabilitation
Die Folgen einer akuten Erkrankung oder eines chronischen Leidens können oft so gravierend sein, dass es den Betroffenen nicht mehr möglich ist, ihren Alltag zu meistern. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Krankenkassen sollen die Patienten unterstützen, um trotz der krankheitsbedingten Beeinträchtigungen weitgehend selbstständig leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Dazu gehört auch Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder zu mindern.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zählen zum Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenkassen sind immer dann für die Rehabilitation zuständig, wenn keine andere Sozialversicherung, z. B. die Rentenversicherung (bei den meisten erwerbsfähigen Personen), Träger einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist.
Weitere Informationen zur Rehabilitation finden Sie auch auf der Website der Bundesarbeitsarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), in der auch der vdek Mitglied ist.
www.bar-frankfurt.de
Der vdek vertritt die Ersatzkassen in unterschiedlichen Gremien und Arbeitsgruppen, die sich mit der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Vorsorge und Rehabilitation befassen. Auf den Themenseiten zum Bereich Vorsorge und Rehabilitation erfahren Sie mehr über die Aufgabengebiete des vdek und seiner Landesvertretungen.