Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen
Zur Rehabilitation Abhängigkeitskranker gibt es mehrere Vereinbarungen, Rahmenkonzepte und Leitfäden, die von den Trägern der Sozialversicherung erstellt werden. » Lesen
Gesundheit fördern, Krankheit vermeiden oder Krankheitsfolgen verhindern, das sind die Ziele der medizinischen Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Folgen einer akuten Erkrankung oder eines chronischen Leidens können oft so gravierend sein, dass es den Betroffenen nicht mehr möglich ist, ihren Alltag zu meistern. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Krankenkassen sollen die Patienten unterstützen, um trotz der krankheitsbedingten Beeinträchtigungen weitgehend selbstständig leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Dazu gehört auch Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder zu mindern.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zählen zum Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenkassen sind immer dann für die Rehabilitation zuständig, wenn keine andere Sozialversicherung, z. B. die Rentenversicherung (bei den meisten erwerbsfähigen Personen), Träger einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist.
Weitere Informationen zur Rehabilitation finden Sie auch auf der Website der Bundesarbeitsarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), in der auch der vdek Mitglied ist.
Der vdek vertritt die Ersatzkassen in unterschiedlichen Gremien und Arbeitsgruppen, die sich mit der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Vorsorge und Rehabilitation befassen. Auf den Themenseiten zum Bereich Vorsorge und Rehabilitation erfahren Sie mehr über die Aufgabengebiete des vdek und seiner Landesvertretungen.
Zur Rehabilitation Abhängigkeitskranker gibt es mehrere Vereinbarungen, Rahmenkonzepte und Leitfäden, die von den Trägern der Sozialversicherung erstellt werden. » Lesen
Auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) wurde unter Beteiligung des vdek mit Inkrafttreten am 01.01.2022 eine neue Rahmenvereinbarung „Rehabilitationssport und Funktionstraining“ entwickelt, welche den Leistungsbereich näher definiert. » Lesen
Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit sind in der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) klassifiziert. Der wesentliche Nutzen der ICF besteht in der zu Grunde liegenden bio-psycho-sozialen Betrachtungsweise der Komponenten der "Funktionsfähigkeit", deren Beeinträchtigungen im Sinne von Krankheitsauswirkungen und in der Einführung von "Kontextfaktoren". Dieser Ansatz wurde mit der ICF auf das Fundament einer internationalen Klassifikation gestellt. » Lesen
Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, sofern diese notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. » Lesen
Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, sich an Qualitätssicherungsmaßnahmen zu beteiligen. » Lesen
Die stufenweise Wiedereingliederung soll arbeitsunfähigen Beschäftigten ermöglichen, sich schrittweise wieder an die bisherige Arbeitsbelastung zu gewöhnen. » Lesen
Grundsätzlich beträgt die Leistungsdauer bei stationärer Rehabilitation drei Wochen bzw. bei ambulanter Rehabilitation 20 Behandlungstage. » Lesen
Die Entscheidung, ob eine Leistung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation in Betracht kommt, treffen die gesetzlichen Krankenkassen. » Lesen
Zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder besteht das komplexe Diagnostik- und Therapieangebot der Interdisziplinären Frühförderstellen oder Sozialpädiatrischen Zentren. » Lesen
Die Rehabilitations-Richtlinie schafft die Rahmenbedingungen für eine strukturierte Kooperation von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und Krankenkassen bei der Beratung und Einleitung notwendiger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Einzelfall. » Lesen