Krankenhausfinanzierung in Bayern
Die Finanzierung der Krankenhäuser beruht auf dem System der sog. dualen Finanzierung: Die laufenden Betriebskosten werden von den Krankenkassen getragen. Für die Investitionskosten stellen die Bundesländer entsprechende Fördermittel zur Verfügung.
Investitionskosten
Es ist eine originäre Aufgabe des Landes, die Investitionsbedarfe seiner Kliniken für Bau-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu decken. Fördermittel werden für Krankenhäuser gewährt, die in den Krankenhausplan des Freistaats Bayern aufgenommen sind. Die Gelder werden vom Freistaat Bayern und den Kommunen je zur Hälfte getragen. Für das Haushaltsjahr 2024 hat der Bayerische Landtag eine Aufstockung des Krankenhausförderetats von 643 Mio. Euro auf rund 800 Mio. Euro beschlossen. Der Koalitionsvertrag zwischen den Regierungsparteien sieht perspektivisch eine Anhebung auf 1 Milliarde Euro vor. Da die bereitgestellten Mittel die Investitionskosten nicht decken, gehen die Krankenhäuser immer mehr dazu über, erhebliche Teile ihrer Sanierungsmaßnahmen aus Mitteln für die Patientenbehandlungen und damit zu Lasten der Krankenkassenbudgets zu finanzieren.
Betriebskosten
Seit dem Jahr 2005 erfolgt die Abbildung der Betriebskosten im somatischen Krankenhaussektor über ein pauschalierendes Vergütungssystem, das die Kosten eines Klinikaufenthaltes an die Behandlungsdiagnose koppelt (diagnose-bezogenes Entgeltsystem, Diagnosis Related Group (DRG)-Vergütung). Kern der DRG-Vergütung ist der Fallpauschalenkatalog. In der Psychiatrie und Psychosomatik gilt ein eigenes Abrechnungssystem, das sog. PEPP-Entgeltsystem.
Landesbasisfallwert
Die Grundlage für die Abrechnung der Krankenhäuser bildet der sogenannte Basisfallwert, der dem rechnerischen Durchschnittspreis aller somatischen Krankenhausfälle entspricht und für alle Kliniken im Land einheitlich gilt. Zur Abrechnung einer akutstationären Behandlungsleistung wird der Landesbasisfallwert mit der Bewertungsrelation der jeweiligen DRG (ökonomischer Schweregrad eines medizinischen Falles) multipliziert. Der Landesbasisfallwert wird zwischen den Krankenkassenverbänden und der Krankenhausgesellschaft jährlich neu vereinbart.
Der Landesbasisfallwert (ohne Ausgleiche) 2024 in Bayern beträgt 4.202,12 Euro und hat sich seit 2005 wie nachstehend dargestellt entwickelt.
Das Ausgabenvolumen der gesetzlichen Krankenversicherung für die somatischen Krankenhäuser in Bayern ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. 2005 wurden rund sechs Milliarden Euro über die DRGs erlöst, im Jahr 2024 wird von DRG-Erlösen von rund 9,92 Milliarden Euro ausgegangen. Insgesamt ist die stationäre Versorgung der größte Ausgabenblock im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.