Ausbildungsfinanzierung

Medizinisches Personal tauscht sich per Videokonferenz aus

Seit 2006 vereinbaren die Krankenkassenverbände in Bayern gemeinsam mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft e. V. (BKG) einen Ausgleichsfonds für die Finanzierung der Ausbildungen an Krankenhäusern. Der Ausbildungsfonds umfasst folgende Ausbildungsberufe:

  • Ergotherapeutin, Ergotherapeut
  • Diätassistentin, Diätassistent
  • Hebamme, Entbindungspfleger
  • Krankengymnastin, Krankengymnast, Physiotherapeutin, Physiotherapeut
  • Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik, Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
  • Medizinische Technologin für Radiologie, Medizinischer Technologe für Radiologie
  • Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik, Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik
  • Logopädin, Logopäde
  • Orthoptistin, Orthoptist
  • Anästhesietechnische-Assistentinnen und Assistenten (ATA)
  • Operationstechnische-Assistentinnen und Assistenten (OTA)

Mit dem Fonds, der seitens der Bayerischen Krankenhausgesellschaft e. V. (BKG) in enger Abstimmung mit den Krankenkassenverbänden verwaltet wird („KHG-Fonds“) sollen Benachteiligungen ausbildender Krankenhäuser gegenüber Nichtausbildungsbetrieben vermieden bzw. finanziell ausgeglichen werden.

Im Laufe der Jahre haben sich die Strukturen und Anforderungen in der Pflegeausbildung stark gewandelt. Im Jahr 2020 wurden die bisherigen Ausbildungen der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zusammengefasst und im Berufsbild der Pflegefachfrau bzw. des Pflegefachmanns neu ausgerichtet. Damit soll auch dem vorherrschenden Fachkräftemangel entgegen gewirkt und neue Zielgruppen für die Ausbildung gewonnen werden. Im Zuge dieser weitreichenden Reform durch das Pflegeberufereformgesetz wurde zudem die Finanzierung auf ein neues Fundament gestellt. Wie die o.a. Berufsbilder wird auch diese seit 2021 über einen gesonderten Finanzfonds sichergestellt („PflBG-Fonds“), an den neben den Krankenhäusern auch alle weiteren pflegerischen Einrichtungen (ambulant und stationär) in Bayern angeschlossen sind. Der Fonds nimmt dabei behördlich-hoheitliche Aufgaben wahr und wird im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention durch die eigens dafür gegründete Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH verwaltet.

Ausbildungszuschläge

Die Finanzierung der Ausbildungen an den Krankenhäusern über die beiden bestehenden Ausbildungsfonds in Bayern erfolgt vereinfacht dargestellt in der Weise, dass den Ausbildungsbetrieben entsprechende Mittel zur Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung gestellt werden, die sich am Umfang und der Anzahl der Auszubildenden bemessen. Die Finanzmittel werden dabei solidarisch über eine Umlagefinanzierung bereitgestellt.

In ihren Details unterscheiden sich die Feststellung des Finanzierungsbedarfs, die Finanzierungswege und insbesondere das Management der Zahlflüsse beider Fonds erheblich. Wesentliches gemeinsames Merkmal ist jedoch, dass von den Krankenhäusern im Zuge der Abrechnung der gewöhnlichen Patientenbehandlung Zuschläge für die Ausbildungsfinanzierung abzuführen sind.

Im Jahr 2024 beträgt der Zuschlagsbetrag für die Ausbildung der Pflegefachfrauen und –männer an den PflBG-Fonds 136,00 Euro je Abrechnung. Für die übrigen Berufsausbildungen wird aktuell ein Rechnungszuschlag in Höhe von 46,16 Euro an den KHG-Fonds abgeführt. Insgesamt finanzieren die Krankenkassen als Kostenträger der Behandlung und der Ausbildungen damit je Krankenhausrechnung 182,16 Euro.

Der Ausbildungsfonds für die Ausbildung der Pflegefachfrauen und –männer hat für den Krankenhaussektor im Jahr 2024 ein Finanzierungsvolumen von über 353 Millionen Euro. Der Finanzfonds für die sonstigen Berufe an den bayerischen Krankenhäusern beziffert sich auf knapp 120 Millionen Euro im Jahr 2024.