Qualitätssicherung

Prozesse / Qualität

Qualitätssicherung im Krankenhaus

Eine der entscheidenden Voraussetzungen für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem ist die Qualitätssicherung. Keimbefall bei Frühgeborenen oder Behandlungsfehler bei Operationen machen deutlich wie wichtig die Qualitätssicherung insbesondere bei Behandlungen im Krankenhaus ist. Notwendig ist eine patienten- und bedarfsgerechte, fachlich qualifizierte Versorgung auf hohem Leistungsniveau. Zudem müssen diese Leistungen wirtschaftlich erbracht werden, um allen Versicherten/Patienten dauerhaft offen zu stehen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jedes Krankenhaus die Qualität seiner Leistungen sichert und weiter entwickelt (§ 135a Abs. 1 SGB V). Die Ausgestaltung von Qualitätssicherungsverfahren und -instrumenten hat er dem Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) übertragen. Diesem obliegt die Gestaltungshoheit und Kompetenz zu entscheiden, für welche Bereiche Qualitätsanforderungen bestimmt werden, wie detailliert diese sind und mit welchem Aufwand diese Regelungen verbunden sind. Die Vorgaben des G-BA sind für die Leistungserbringer verbindlich. Für die fachliche Entwicklung entsprechender Qualitätssicherungsverfahren bedient sich der G-BA eines unabhängigen Instituts (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen - IQTIG). Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseiten des G-BA (https://www.g-ba.de/) und des IQTIG   (https://iqtig.org/qs-verfahren/).

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung in Bayern

Bis zum 31.12.2021 wurde die Erarbeitung, Durchführung und Ausführung externer Qualitätssicherungsmaßnahmen von der Bayerischen Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung (BAQ) wahrgenommen. Diese wurde im Jahr 1995 von der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE), der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) und der Bayerischen Landesärztekammer (BLAEK) gegründet.

Nachdem die Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) 2021 außer Kraft getreten ist und alle bisher dieser Richtlinie zugeordneten QS-Verfahren in die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) transferiert wurden, hatte dies auch Konsequenzen für die BAQ. Sie wurde zum 01.01.2022 in die Landesarbeitsgemeinschaft zur datengestützten, einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung in Bayern (LAG Bayern) überführt. Deren Träger sind neben der ARGE und der BKG die Kassenärztliche Vereinigung (KVB) sowie die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZVB). Damit sind alle bestehenden datengestützten Verfahren zur sektorspezifischen und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung unter einem Dach gebündelt.

Die Aufgaben der Geschäftsstelle der LAG Bayern sind in § 6 der DeQS-RL sowie in den zugrundeliegenden Landesvereinbarungen festgehalten. Hierzu gehören u. a.:

  • Datenannahme (von Krankenhäusern)
  • Datenauswertungen (nur für Landesverfahren) und ergänzende Auswertungen
  • Bewertung der Auffälligkeiten, Feststellung der Notwendigkeit und Einleitung sowie Durchführung der qualitätsverbessernden Maßnahmen
  • Erstellung und Übermittlung von Qualitätssicherungsergebnisberichten
  • Information und Beratung der Leistungserbringer*innen
  • Durchführung der Datenvalidierung
  • Förderung des Austausches der Leistungserbringer*innen untereinander über qualitätsverbessernde Maßnahmen
  • laienverständliche Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Maßnahmen der Qualitätssicherung in ihrem Zuständigkeitsbereich
  • Umsetzung von Aufgaben zum strukturierten Qualitätsbericht.

Die vdek-Landesvertretung engagiert sich seit vielen Jahren für mehr Behandlungs- und Versorgungsqualität für die Ersatzkassenversicherten und bringt ihren Sachverstand kontinuierlich in den Entscheidungsgremien der LAG Bayern ein.