Gesetzliche Krankenkassen in Bayern fordern Umsetzung der Strukturreformen im Krankenhaussektor
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Bayern engagieren sich in diesem Jahr bis an die Grenze des gesetzlich Möglichen für die stationäre Versorgung im Freistaat und stellen den heimischen Krankenhäusern bei einem Gesamtfinanzierungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro im Jahr 2024 rund 500 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Durch diese enormen Kraftanstrengungen sind nach den drastischen Rücklageabschmelzungen der letzten Jahre die finanziellen Reserven der Krankenkassen erschöpft.
Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern fordert, dass jetzt rasch und gezielt an den Strukturen gearbeitet wird. Dies muss unter Beteiligung aller relevanten Akteure und mit dem klaren Ziel geschehen, die bayerischen Krankenhausstrukturen zukunfts- und patientengerecht zu organisieren.
Die anstehenden Herausforderungen sind enorm. Seit Jahren sind die stationären Behandlungen rückläufig: Die Bettenauslastung ist im Durchschnitt auf knapp 66 Prozent gesunken und wird nicht mehr das Niveau vor der Pandemie erreichen. Hinzu kommen der akute Mangel an Pflegekräften und die wachsenden Versorgungsdefizite im ländlichen Raum.
In den vergangenen Jahren wurden die Kliniken durch die Corona-Hilfen und andere finanzielle Ausgleiche für Erlöseinbußen aufgrund rückläufiger Bettenauslastung und allgemeiner Kostensteigerungen entschädigt. Mit der Vereinbarung der Landesbasisfallwerte als Grundlage der Vergütung von Krankenhausleistungen stellen die Krankenkassen derzeit mehr Mittel zur Verfügung, als aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung an Preissteigerungen zu erwarten ist. So ist laut Krankenhaus Rating Report 2022 der durchschnittliche Landesbasisfallwert zwischen 2005 und 2021 um rund 34,5 Prozent gestiegen, während der Verbraucherpreisindex im gleichen Zeitraum nur um 26,6 Prozent zulegte.
Auch im Jahr 2024 wird sich die überproportionale Ausgabenentwicklung absehbar fortsetzen. Neben der erfolgten Anhebung um den nach den gesetzlichen Vorgaben maximal zulässigen Steigerungswert der Krankenhausvergütung von 5,13 Prozent für die Behandlungsfälle muss die GKV-Solidargemeinschaft der Beitragszahlenden in Bayern auch die Tarifsteigerungen bei den Personalkosten in den Krankenhäusern finanzieren und leistet damit einen signifikanten Beitrag zur Abfederung des Strukturwandels. Die Gesamtsituation bleibt angespannt. Das macht die Reform so dringend notwendig.
Im Rahmen dieses Strukturwandels steht die Ambulantisierung ganz oben auf der Agenda. Schon heute ermöglicht der medizinische Fortschritt eine Vielzahl von Behandlungen, die ambulant und nicht mehr in kostenintensiven stationären Strukturen erbracht werden können. Auch die Digitalisierung im Gesundheitswesen eröffnet völlig neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der Versorgung. Mit der Förderung von Modellprojekten wie den telemedizinischen Schlaganfallnetzwerken hat die GKV in Bayern strukturelle Anpassungspotenziale sichtbar gemacht. Werden diese Möglichkeiten konsequent genutzt, profitieren Beitragszahlende, Patientinnen und Patienten sowie die stationären Einrichtungen gleichermaßen.
Die ARGE der Krankenkassenverbände begrüßt die Anhebung der staatlichen Finanzierungsmittel für Krankenhausinvestitionen auf 800 Millionen Euro im laufenden Jahr. Aus Sicht der GKV liegt der jährliche Bedarf mit geschätzt rund 1,3 Milliarden Euro jedoch deutlich darüber. Erst wenn der Freistaat im Zusammenwirken mit den Trägern diese Summe bereitstellt, besteht die Hoffnung, dass es endlich gelingt, die Quersubventionierung der Investitionskosten aus den GKV-finanzierten Betriebsmitteln zu beenden.
Wir benötigen so schnell wie möglich eine Krankenhausreform, die zu einer bedarfsgerechten, qualitätsorientierten und finanzierbaren Versorgungsstruktur führt. Die bayerischen Krankenkassen bieten ihre Unterstützung an und sind bereit, den notwendigen Transformationsprozess in sämtlichen bayerischen Regionen konstruktiv mitzugestalten. Dafür muss die Politik den gesetzlichen Rahmen dringend setzen.