Ambulante Pflege in Bayern
Rahmenbedingungen für ambulante Pflegedienste
Die bayerischen Pflegekassen und Vereinigungen der Leistungserbringer haben in einem Rahmenvertrag die Bedingungen für die Erbringung von Leistungen der Pflegeversicherung vereinbart. In Bayern gibt es derzeit Verträge mit über 2.100 ambulanten Pflegediensten.
Fassung vom 01.04.1995
Die Pflegekassen in Bayern haben mit den unterschiedlichen Verbänden und Trägern der Leistungserbringer zahlreiche Vergütungsvereinbarungen gemäß § 89 SGB XI getroffen. Die einzelnen Vereinbarungen sind für Krankenkassen, Leistungserbringer sowie Versicherte und deren Angehörige unter www.pflegelotse.de einsehbar.
Zulassung ambulanter Pflegedienste
Sie interessieren sich für eine Zulassung als ambulanter Pflegedienst in Bayern? Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen.
Stand: 01.08.2024
Stand: 01.08.2024
Die folgenden Antragsunterlagen sind bei der AOK Bayern (siehe Ansprechpartner) einzureichen:
Stand: 01.10.2025
Stand: 01.10.2025
Stand: 01.10.2025
Stand: 01.10.2025