Ambulante Pflege in Bayern
Die bayerischen Pflegekassen und Vereinigungen der Leistungserbringer haben in einem Rahmenvertrag die Bedingungen für die Erbringung von Leistungen in der Pflegeversicherung vereinbart. In Bayern gibt es derzeit Verträge mit etwa 1.800 ambulanten Pflegediensten.
Rahmenbedingungen für ambulante Pflegedienste
Die Bayerischen Pflegekassen und Vereinigungen der Leistungserbringer haben in einem Rahmenvertrag die Bedingungen für die Erbringung von Leistungen der Pflegeversicherung vereinbart.
Die Pflegekassen und die Verbände der Leistungserbringer in Bayern haben folgende Vergütungsvereinbarungen gemäß § 89 SGB XI getroffen: