Netzwerkförderung

Pflegenetzwerk, Zwei Hände halten ein Netzwerk aus symbolischen Figuren

Mit Mitteln der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung können selbstorganisierte regionale Netzwerke gefördert werden, die der strukturierten Zusammenarbeit von Akteuren dienen, die an der Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen beteiligt sind und die sich im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung vernetzen.

Durch die regionale Zusammenarbeit regionaler Akteure (insbesondere von Trägern und Selbsthilfegruppen), die an der Versorgung und der Unterstützung beteiligt sind, soll der Versorgungs- und Unterstützungsbedarf sowohl von Pflegebedürftigen als auch deren Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen besser gedeckt werden. Dabei muss die Arbeit des Netzwerkes allen Pflegebedürftigen und sonstigen Betroffenen in der Region zugänglich sein.

Im Folgenden finden Sie die Unterlagen für das Antragsverfahren zur Netzwerkförderung: