Stationäre Pflege in Bayern

Rahmenbedingungen für die vollstationäre Pflege
Der Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI und die Leistungs- und Qualitätsmerkmale (LQM) nach § 84 Abs. 5 SGB XI definieren die Beziehungen zwischen Pflegekassen und Leistungerbringern in Bayern. Diese Vereinbarungen basieren auf den bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen und den Gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben zur Qualität und Qualitätsssicherung. In Bayern gibt es derzeit etwa 1500 vollstationäre Einrichtungen.
Gemeinsame Empfehlung gemäß § 75 Abs. 5 SGB XI zum Inhalt der Rahmenverträge nach § 75 Abs 1 SGB XI zur vollstationären Pflege vom 25.11.1996
Bayerischer Rahmenvertrag für den Bereich vollstationäre Pflege gemäß § 75 SGB XI vom 1.3.2013
Leistungs- und Qualitätsmerkmale (LQM) nach § 84 Abs. 5 SGB XI für vollstationäre Pflegeeinrichtungen
Rahmenbedingungen für die teilstationäre Pflege
Einzelheiten zur Verfahrensweise bei den Rahmenverträgen haben die Vertragspartner auf Bundesebene in der gemeinsamen Empfehlung zum Inhalt der Rahmenverträge formuliert.
Gemeinsame Empfehlung gemäß § 75 Abs. 5 SGB XI zum Inhalt der Rahmenverträge nach § 75 Abs 1 SGB XI zur teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege), Stand: 25.11.1996
Gemeinsamer Strukturerhebungsbogen zum Antrag auf einen Versorgungsvertrag gem. § 72 SGB XI für eine Einrichtung der Tages-/Nachtpflege
Leistungs- und Qualitätsmerkmale (LQM) nach § 84 Abs. 5 SGB XI für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen