Stationäre Pflege in Bayern

Rollstuhl im Pflegeheim

Rahmenbedingungen für die vollstationäre Pflege

Der Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI und die Leistungs- und Qualitätsmerkmale (LQM) nach § 84 Abs. 5 SGB XI definieren die Beziehungen zwischen Pflegekassen und Leistungerbringern in Bayern. Diese Vereinbarungen basieren auf den bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen und den Gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben zur Qualität und Qualitätsssicherung. In Bayern gibt es derzeit etwa 1500 vollstationäre Einrichtungen.

Bundesrahmenempfehlung vollstationäre Pflege

Gemeinsame Empfehlung gemäß § 75 Abs. 5 SGB XI zum Inhalt der Rahmenverträge nach § 75 Abs 1 SGB XI zur vollstationären Pflege vom 25.11.1996

Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI

Bayerischer Rahmenvertrag für den Bereich vollstationäre Pflege gemäß § 75 SGB XI vom 1.3.2013

Muster LQM - vollstationäre Pflege

Leistungs- und Qualitätsmerkmale (LQM) nach § 84 Abs. 5 SGB XI für vollstationäre Pflegeeinrichtungen

Rahmenbedingungen für die teilstationäre Pflege

Einzelheiten zur Verfahrensweise bei den Rahmenverträgen haben die Vertragspartner auf Bundesebene in der gemeinsamen Empfehlung zum Inhalt der Rahmenverträge formuliert.

Bundesrahmenempfehlung teilstationäre Pflege

Gemeinsame Empfehlung gemäß § 75 Abs. 5 SGB XI zum Inhalt der Rahmenverträge nach § 75 Abs 1 SGB XI zur teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege), Stand: 25.11.1996

Strukturerhebungsbogen (Bayern)

Gemeinsamer Strukturerhebungsbogen zum Antrag auf einen Versorgungsvertrag gem. § 72 SGB XI für eine Einrichtung der Tages-/Nachtpflege

Muster LQM - teilstationäre Pflege

Leistungs- und Qualitätsmerkmale (LQM) nach § 84 Abs. 5 SGB XI für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen