Häusliche Krankenpflege in Bayern
Rahmenbedingungen der häuslichen Krankenpflege
Für die Erbringung der Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) haben die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern und die Vereinigungen der Leistungserbringer einen Rahmenvertrag geschlossen.
Anlage 1 zum Rahmenvertrag gemäß § 132 SGB V
Stand: 01.05.2025
Anlage 2 zum Rahmenvertrag gemäß § 132 SGB V
Stand: 01.05.2025
Nachfolgend können Sie die Voraussetzungen für einen Versorgungsvertrag mit den bayerischen Krankenkassen, den erforderlichen Strukturerhebungsbogen sowie einen Muster-Versorgungsvertrag zur Erbringung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege einsehen.
Voraussetzungen und Ansprechpartner
Stand: 01.08.2024
Strukturerhebungsbogen
Stand 01.03.2022
Muster-Versorgungsvertrag
Stand: 12.03.2026