Gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase
Versicherte sollen über die medizinisch–pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase beraten und ihnen sollen zusätzlich Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung aufgezeigt werden.
Die Leistung umfasst ein individuelles, ganzheitliches Beratungsangebot über Hilfen und Angebote zur medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung und Versorgung in der letzten Lebensphase und berücksichtigt Selbstbestimmung und Vermeidung ungewollter Behandlungen.
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen können ein Angebot zur individuellen gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vorhalten, das Bewohnerinnen und Bewohner freiwillig nutzen können, um selbstbestimmt über Behandlungs- und Pflegemaßnahmen entscheiden zu können.
Inhalte, Anforderungen sowie Grundsätze zur Finanzierung der gesundheitlichen Versorgungsplanung sind bundeseinheitlich geregelt und auf der Homepage des GKV-Spitzenverbands veröffentlicht.