Pflege Berlin

Ambulante Pflege

In Berlin steht ein vielfältiges Hilfeangebot zur Verfügung, mehr als 670 ambulante Pflegedienste versorgen die Versicherten in ihrer Häuslichkeit. Für die Betreuung am Tage, wenn zum Beispiel die Angehörigen berufstätig sind oder entlastet werden sollen, stehen nahezu 110 sogenannte "Tagespflegen" zur Verfügung. Dieses teilstationäre Angebot flankiert die ambulante Pflege zu Hause.

Zusätzlich zur ambulanten Pflege bieten mehr als 450 ambulante Pflegedienste auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege an und für die Haushaltshilfe stehen in Berlin rund 370 Dienste zur Verfügung.

Rund 20 sogenannte "Kurzzeitpflegen" stellen die Pflege für die Dauer von bis zu acht Wochen im Kalenderjahr sicher, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt wenn eine Verlegung direkt nach Hause noch nicht möglich ist oder als Entlastungsangebot für pflegende Angehörige. Ergänzend zur Kurzzeitpflege kann der Leistungsbetrag für Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege verwendet werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden.

Angebote zur Unterstützung im Alltag unterstützen Pflegebedürftige darin, ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und Pflegepersonen zu entlasten. Nahezu 200 Leistungserbringer tragen mit dazu bei, dem Pflegebedürftigen so lange wie möglich den Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.

Stationäre Pflege

Reichen die ambulanten oder teilstationären Angebote auf Grund der Schwere der Pflegebedürftigkeit nicht (mehr) aus, besteht das Angebot der vollstationären Pflege. In diesem Fall wird neben der Pflege auch Unterkunft und Verpflegung gestellt. Diese "Rund-um-die-Uhr"-Versorgung übernehmen über 280 Einrichtungen unterschiedlichster Größe und pflegefachlicher Ausrichtung.

Palliativversorgung

Menschen mit schweren unheilbaren Erkrankungen bedürfen einer palliativen Versorgung, bei der nicht mehr die Heilung und Lebensverlängerung im Vordergrund steht, sondern der bestmögliche Erhalt der Lebensqualität, Nähe, Zuwendung und die Linderung von Schmerzen und anderen Symptomen.

In Berlin unterstützen ca. 25 ambulante Hospizdienste Menschen, die an einer lebensverkürzenden Erkrankung leiden.

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist ein ergänzendes Angebot zur bisherigen Versorgung durch Hausärzte, Fachärzte und Pflegedienste. Sie wird durch den Klinikarzt oder von niedergelassenen Ärzten verordnet und von qualifizierten Ärzten und ca. 45 SAPV-Pflegediensten geleistet.

Ist eine ambulante Sterbebegleitung nicht möglich, stehen für eine stationäre Hospizversorgung rund 270 Plätze, davon 25 für Kinder, zur Verfügung.

Soziotherapie

Die Soziotherapie stellt eine wohnortnahe psychiatrische Versorgung dar. Betroffene Menschen werden dabei unterstützt in besonderen Problembereichen wie z. B. Kontaktstörungen, dem Verlust sozialer Bezüge, der reduzierten Fähigkeit, den Lebensalltag eigenständig zu bewältigen sowie die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit anzunehmen. Ca. 25 Vertragspartner verfolgen das Ziel, die Ressourcen des Patienten zu aktivieren und ihn zur Selbsthilfe anzuregen, d. h. ihn in möglichst kurzer Zeit zu befähigen, von fremder Hilfe unabhängig zu werden. Dabei sollen Klinikaufenthalte vermieden bzw. verkürzt werden.

Beratung

In 36 Pflegestützpunkten erhalten Rat- und Hilfesuchende kostenlose, umfassende sowie unabhängige Informationen und Hilfen aus einer Hand rund um das komplexe Thema Pflege. Pflegebedürftigen und von Pflegebedürftigkeit bedrohten Personen jeden Alters wird eine Wohn-, Lebens- und Betreuungsform angeboten, die ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht. Im Pflegestützpunkt werden die Beratungs- und Vernetzungsaufgaben der Leistungsträger nach SGB V, SGB XI und SGB XII zusammengeführt.

Beratungsstellen: Die Mehrzahl der in der Häuslichkeit versorgten Pflegebedürftigen bezieht Geldleistungen. Zur Sicherstellung einer angemessenen und sachgerechten Pflege bzw. Betreuung dieser Pflegebedürftigen ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch ambulante Pflegedienste oder fachkompetente zugelassene Beratungsstellen gesetzlich verpflichtend.

Die Zulassung von Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 3 Satz 7 SGB XI erfolgt für die Landesverbände der Pflegekassen in Berlin durch die AOK Nordost.

Im Land Berlin liegt der Vergütungssatz für Beratungsstellen im Jahr 2021 bei 53,89 Euro und für Beratungsstellen, die sich auf die Beratung von pflegebedürftigen Kindern spezialisiert haben, bei 59,80 Euro.

Letzte Lebensphase

Versicherte sollen über die medizinisch–pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase beraten werden und zusätzlich Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung aufgezeigt bekommen. Weitere Informationen.