Bereits seit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) von 2008 gehören die Qualitätssteigerung und die Erhöhung der Transparenz zu den zentralen Zielen in der Pflegeversicherung. Zur Umsetzung dieser Ziele wurden regelmäßige Qualitätsprüfungen der von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen eingeführt. Die Prüfungen erfolgen durch die Medizinischen Dienste (MD) oder den PKV-Prüfdienst (Careproof GmbH). Der vdek veröffentlicht die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen im vdek-Pflegelotsen. So erhalten Versicherte die Möglichkeit, sich unabhängig und neutral über die Qualität von Pflegeeinrichtungen zu informieren.
Bisher wurden die Ergebnisse in den Transparenzberichten mit Schulnoten – den sogenannten „Pflegenoten“ – bewertet. Diese Form der Darstellung, oft auch als „Pflege-TÜV“ bezeichnet, ist jedoch zunehmend in Kritik geraten. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat der Gesetzgeber den Qualitätsausschuss Pflege daher damit beauftragt, nicht nur die öffentliche Qualitätsdarstellung, sondern die gesamte Qualitätsprüfung von Grunde auf zu überarbeiten.
Für die stationäre Pflege ist diese Überarbeitung abgeschlossen. Seit November 2019 erfolgen die Qualitätsprüfungen auf einer neuen Grundlage. Im Rahmen der Veröffentlichung von Qualitätsergebnissen (Qualitätsdarstellung) wurden die „Pflegenoten“ abgeschafft und durch einen strukturierten Qualitätsbericht ersetzt. Dieser Qualitätsbericht enthält Bewertungen von 20 Qualitätsaspekten, die den folgenden fünf Bereichen zugeordnet sind:
- Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung (Bereich 1)
- Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits‐ und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Bereich 2)
- Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte (Bereich 3)
- Unterstützung in besonderen Bedarfs‐ und Versorgungssituationen (Bereich 4)
- Begleitung sterbender Heimbewohnerinnen und Heimbewohner und ihrer Angehörigen (Bereich 5)
Die Bewertung der einzelnen Qualitätsaspekte erfolgt nach folgendem Schema:
■■■■ Keine oder geringe Qualitätsdefizite
■■■□ Moderate Qualitätsdefizite
■■□□ Erhebliche Qualitätsdefizite
■□□□ Schwerwiegende Qualitätsdefizite
Neu ist, dass – neben den Prüfergebnissen der Prüfdienste – auch sogenannte Ergebnisindikatoren und Eigenangaben der Einrichtung in die Veröffentlichung einfließen. Die Eigenangaben beziehen sich zum großen Teil auf die Ausstattung und das Angebot der Einrichtung. Die Ergebnisindikatoren geben an, wie oft es in einer bestimmten Einrichtung innerhalb von sechs Monaten zu bestimmten Ereignissen (z. B. Stürze) kommt. Diese Ergebnisse werden dann mit dem Durchschnitt aller Einrichtungen verglichen:
●●●●● Die Ergebnisqualität liegt weit über dem Durchschnitt.
●●●●○ Die Ergebnisqualität liegt leicht über dem Durchschnitt
●●●○○ Die Ergebnisqualität liegt nahe beim Durchschnitt.
●●○○○ Die Ergebnisqualität liegt leicht unter dem Durchschnitt.
●○○○○ Die Ergebnisqualität liegt weit unter dem Durchschnitt.
In der ambulanten Pflege wird die neue Qualitätsprüfung zunächst noch getestet, auch die Qualitätsdarstellung muss noch durch den Qualitätsausschuss Pflege festgelegt werden. Daher bestehen die „Pflegenoten“ für ambulante Pflegedienste (Sozialstationen) zunächst noch weiter.
Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität in der Pflege
Grundlage für die Qualität in der Pflege sind die „Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität in der ambulanten und stationären Pflege“ (MuG). Die Maßstäbe werden von den Akteuren in der Pflegeversicherung vereinbart und sind für alle Pflegekassen, Verbände und zugelassenen Pflegeeinrichtungen verbindlich.