Anträge für Einrichtungen in Brandenburg
Anträge Vergütung/Zusatzvereinbarungen teil- und vollstationäre Pflege
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, beachten Sie bitte, dass die Pflegekassen/-verbände in Brandenburg arbeitsteilig agieren und die Anträge je nach Zuständigkeit für die jeweiligen Einrichtungen (teil- und vollstationär) bearbeiten.
Bitte prüfen Sie daher zunächst, welche/-r Pflegekassen/-verband für Ihre Pflegeeinrichtung zuständig ist. Falls nicht bekannt, haben Sie die Möglichkeit, dies bei den Pflegekassen-/verbänden zu erfragen.
Antrag auf stationäre Pflegesatzverfahren § 85 SGB XI
Ihren Antrag auf stationäre Pflegesatzverfahren nach § 85 SGB XI (teil- und vollstationär) inkl. Anträge auf
- zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 43b SGB XI
- Ausbildungsvergütung nach § 82a SGB XI
richten Sie bei Zuständigkeit der BARMER an:
BARMER
Landesvertretung Berlin / Brandenburg
Postfach 110211
10832 Berlin
per E- Mail an: bb-pflege-stat@barmer.de
oder bei Zuständigkeit des vdek an:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Berlin / Brandenburg
Stresemannstraße 91
10963 Berlin
oder per E-Mail an: BB-Pflege-stat@vdek.com
Anträge nach dem Pflegeberufegesetz gemäß § 28 PflBG
Wenn Sie Anträge nach dem Pflegeberufegesetz gemäß § 28 PflBG stellen wollen, die in die Zuständigkeit der vdek Landesvertretung Berlin / Brandenburg (ausschließlich teilstationär) fallen, richten Sie diese an:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Berlin / Brandenburg
Stresemannstraße 91
10963 Berlin
oder per E-Mail an: BB-Pflege-stat@vdek.com
Unterlagen für Zulassungen/Aktualisierungen im Bereich SGB XI richten Sie bitte weiterhin an die AOK Nordost.