Anträge für Einrichtungen in Brandenburg

Anträge Vergütung/Zusatzvereinbarungen teil- und vollstationäre Pflege

Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, beachten Sie bitte, dass die Pflegekassen/-verbände in Brandenburg arbeitsteilig agieren und die Anträge je nach Zuständigkeit für die jeweiligen Einrichtungen (teil- und vollstationär) bearbeiten.

Bitte prüfen Sie daher zunächst, welche/-r Pflegekassen/-verband für Ihre Pflegeeinrichtung zuständig ist. Falls nicht bekannt, haben Sie die Möglichkeit, dies bei den Pflegekassen-/verbänden zu erfragen.  

Antrag auf stationäre Pflegesatzverfahren § 85 SGB XI

Ihren Antrag auf stationäre Pflegesatzverfahren nach § 85 SGB XI  (teil- und vollstationär) inkl. Anträge auf

  • zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 43b SGB XI
  • Ausbildungsvergütung nach § 82a SGB XI

richten Sie bei Zuständigkeit der BARMER an:

BARMER
Landesvertretung Berlin / Brandenburg
Postfach 110211
10832 Berlin

per E- Mail an: bb-pflege-stat@barmer.de

oder bei Zuständigkeit des vdek an:

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Berlin / Brandenburg
Stresemannstraße 91
10963 Berlin

oder per E-Mail an: BB-Pflege-stat@vdek.com

Anträge nach dem Pflegeberufegesetz gemäß § 28 PflBG

Wenn Sie Anträge nach dem Pflegeberufegesetz gemäß § 28 PflBG stellen wollen, die in die Zuständigkeit der vdek Landesvertretung Berlin / Brandenburg (ausschließlich teilstationär) fallen, richten Sie diese an:

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Berlin / Brandenburg
Stresemannstraße 91
10963 Berlin

oder per E-Mail an: BB-Pflege-stat@vdek.com

Unterlagen für Zulassungen/Aktualisierungen im Bereich SGB XI richten Sie bitte weiterhin an die AOK Nordost.