260.000 Euro für die Selbsthilfe in Bremen

Stichtag für die nächste Förderrunde: 15. Februar 2009

130.000 Euro haben die Krankenkassen in Bremen und Bremerhaven für die Pauschalförderung der Selbsthilfegruppen in 2008 ausgegeben und weitere 130.000 Euro für Projekte, die von den Gruppen beantragt wurden. Dazu Sabine Bütow vom Netzwerk Selbsthilfe, der Selbsthilfekontaktstelle in Bremen: „Die Fördermittel der Krankenkassen sind für die gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen eine wertvolle Unterstützung. Vom Flyer für die Öffentlichkeitsarbeit bis zur Miete für die Gruppenräume – die Bandbreite der geförderten Vorhaben ist groß. Insbesondere die pauschale Förderung stellt eine Grundsicherung für die Gruppen dar. Dabei ist das Antragsverfahren bei allen Kassen gleich und auch für Laien leicht zu bewältigen.“

Eine Änderung der gesetzlichen Grundlage sieht seit 2008 vor, dass die Förderung zu 50 Prozent aus einem gemeinsamen Topf der Krankenkassen erfolgt und zu weiteren 50 Prozent von jeder Krankenkasse individuell. Aus dem gemeinsamen Topf werden Pauschalkosten, wie Sachmittel oder Fortbildungen gefördert. Die kassenindividuelle Förderung soll Projekte, wie beispielsweise Veranstaltungen oder die Erarbeitung neuer Broschüren zum jeweiligen Krankheitsbild, unterstützen.

Für die Pauschalförderung sind auch in diesem Jahr zwei Antragsfristen vorgesehen: Die Anträge für die erste „Förderrunde“ müssen bis zum 15. Februar vorliegen. Für die zweite „Förderrunde“ sind die Unterlagen bis zum 15. September bei einer der Bremer Krankenkassen einzureichen. Die Anträge werden dann unter Einbezug der Vertreter der Selbsthilfe beraten und bewertet – dies schafft ein transparentes Antrags- und Bewilligungsverfahren.

„Die Beteiligung der Selbsthilfe in der Vergaberunde der Krankenkassen war von Anfang an durch eine offene Atmosphäre gekennzeichnet. Dadurch fühlen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe sehr wertgeschätzt“, so Sabine Bütow.

Für die Projektförderung durch die einzelne Krankenkasse gelten keine Fristen. Diese Anträge können während des ganzen Jahres direkt an die einzelnen Kassen gerichtet werden.

„Wir sind froh, dass wir das Verfahren im vergangenen Jahr unter Einbindung aller Beteiligten früh und so gut wie reibungsfrei den neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen konnten. Dabei ist den Kassen Transparenz und ein möglichst einfaches Verfahren sehr wichtig, damit auch kleine, nicht perfekt organisierte Gruppen an der Förderung teilhaben können.“, so Christiane Sudeck vom Verband der Ersatzkassen für die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen in Bremen.

Informationen und Antragsformulare sind bei den Krankenkassen beziehungsweise beim Netzwerk Selbsthilfe und dem Bremerhavener Topf erhältlich. Unter www.netzwerk-selbsthilfe.com unter „Downloads“ können die Formulare auch online heruntergeladen werden.

Ansprechpartnerin: Christiane Sudeck, vdek Landesvertretung Bremen

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von den gesetzlichen Krankenkassen in Bremen.

 

Federführend für die Veröffentlichung:

vdek-Landesvertretung Bremen

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28207 Bremen


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