Demenzkranke: Pflegeheime im Land Bremen bieten besondere Betreuung

Bereits 67 Pflegeheime im Land Bremen können ihren an Demenz erkrankten Bewohnern eine besondere Betreuung anbieten, wie sie das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vorsieht. Aufgeteilt auf die Städte sind dies, 61 der 85 Pflegeheime in Bremen und 6 der 12 Pflegeheime in Bremerhaven.

Seit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes vor rund einem Jahr bezahlen die Pflegekassen diese Leistung extra. Heimbewohner, Angehörige und Sozialhilfe werden finanziell nicht belastet. „Jedes Pflegeheim im Land Bremen kann nach Vorlage eines Konzeptes entsprechende Zuschläge für zusätzliches Personal mit uns vereinbaren“, so Christiane Sudeck, Sprecherin des Ersatzkassenverbandes in Bremen.

Die Vereinbarungen sehen vor, dass das Personal in einem Pflegeheim für je 25 demenzkranke Bewohner um eine weitere Kraft aufgestockt wird. Die zusätzlichen Kräfte stehen für die soziale Betreuung der Demenzkranken zur Verfügung. Sie lesen vor, begleiten bei Spaziergängen und Ausflügen und leiten bei leichter Gartenarbeit oder handwerklichen Tätigkeiten an. Durch diese neuen Kräfte soll das Pflegepersonal unterstützt – nicht aber ersetzt werden.

Die Betreuungskräfte müssen ein fünftägiges Orientierungspraktikum zur Feststellung der Eignung sowie eine Qualifizierungsmaßnahme mit mindestens 160 Unterrichtsstunden sowie ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum absolvieren.

 


Kontakt

Christiane Sudeck

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76

E-Mail: christiane.sudeck@vdek.com