Bremer Kassen fordern:

„Land Bremen muss den Neubau des Klinikums Bremen-Mitte finanzieren“

Kassen können ihre Forderung aber nicht vor Gericht einklagen

Eine öffentliche Finanzierung des geplanten Teilneubaus des Klinikums Bremen-Mitte ist aus Sicht der Bremer Krankenkassen nach wie vor unverzichtbar. Das Krankenhaus der Maximalversorgung, das zur Gesundheit Nord gGmbH („GeNo“) gehört, habe einen Rechtsanspruch auf eine zeitnahe Aufnahme in das Investitionsprogramm des Landes Bremen und die entsprechende Förderung des Neubaus mit Steuergeld. „Es gibt keinen sachlichen Grund für die Nichtförderung“, heißt es in dem Rechtsgutachten, das eine renommierte Berliner Rechtsanwaltskanzlei für die Bremer Kassen erstellt hat.

Einklagen können die Bremer Krankenkassen die öffentliche Finanzierung des rund 230 Millionen Euro teuren Neubaus allerdings nicht, hat die rechtliche Prüfung ergeben. Formal sind nicht die Rechte der Krankenkassen verletzt, sondern jene des Klinikums Bremen-Mitte. Das Krankenhaus hat dementsprechend also einen Rechtsanspruch auf die Neubaufinanzierung. Dieser Weg hätte eine Kreditfinanzierung überflüssig gemacht. Der Kredit soll nun im Laufe der Jahre mit Überschüssen des Klinikums zurückbezahlt werden. Allerdings stellen die Gutachter gleichzeitig fest, dass diese fest eingeplanten Überschüsse „ein deutliches Anzeichen dafür“ sind, dass die von den Krankenkassen zu leistenden Vergütungen für Krankenhausleistungen im kleinsten Bundesland zu hoch ausfallen. Im Klartext: Die Bremer Krankenkassen zahlen für gleiche Leistungen mehr als anderswo im Bundesgebiet – sie ermöglichen der GeNo damit faktisch Zins und Tilgung des Kredits für den Neubau. Dagegen wollen sich die Krankenkassen zur Wehr setzen durch die Absenkung des regelmäßig zu verhandelnden Landesbasisfallwertes.

Zum Hintergrund: Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz sind die Bundesländer verpflichtet, Investitionen in Gebäude und medizinische Geräte der Krankenhäuser zu leisten. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen allein die medizinischen Leistungen für ihre Versicherten sowie Investitionen in Verbrauchsmaterialien und Geräte, die nicht länger als drei Jahre genutzt werden. Diese sogenannte duale Finanzierung will das Land Bremen mit der Kreditfinanzierung umgehen: Dabei stellt das Land lediglich eine Bürgschaft von rund 305 Millionen Euro als Kreditsicherheit bereit.

 


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