Auch in diesem Jahr unterstützen die Gesetzlichen Krankenkassen Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontaktstellen bei ihren gesundheitsbezogene Aktivitäten. Allein die Ersatzkassen in Bremen als landesweit größte Kassenart stellen zu diesem Zweck rund 56.000 Euro zur Verfügung.
Rund 50 Prozent der Mittel werden für die Förderung von pauschalen Kosten verwendet, wie Raummiete, Porto, Sachmittel und Fortbildungen. Anträge für Pauschalförderung können bei jeder Krankenkasse gestellt werden. Über ihre Vergabe entscheiden die Kassen in zwei Förderrunden jährlich gemeinsam mit Vertretern der Selbsthilfe. Weitere 50 Prozent vergeben die Kassen individuell für Projekte der Selbsthilfegruppen. Diese Anträge sollten die Selbsthilfegruppen an die Kassen richten, durch die sie gefördert werden möchten.
Anträge auf Pauschalförderung können die Gruppen in Bremen noch bis zum 15. Februar stellen. Formulare sowie weitere Hinweise auf die gültigen Richtlinien zur Selbsthilfeförderung sind auf der Internet-Seite der vdek-Landesvertretung Bremen zu finden unter http://www.vdek.com/LVen/BRE/Versicherte/Selbsthilfe/index.htm.
Kontakt
Birgit Tillmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen
Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com