Selbsthilfeförderung der Krankenkassen neu organisiert

Anträge bei einer beliebigen Kasse stellen, Zuständigkeiten intern geregelt

Gesundheitliche Selbsthilfe hat einen großen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Aus diesem Grund fördern die gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren Selbsthilfegruppen auf lokaler, regionaler, Landes- und Bundesebene. So haben die Krankenkassen im Land Bremen im laufenden Jahr rund 333.000 Euro für die Selbsthilfeförderung ausgegeben. 2013 wird sich dieser Betrag voraussichtlich sogar noch erhöhen. 50 % hiervon fließen in die so genannte Pauschalförderung und 50 % in die Projektförderung.

Ab 2013 wird aber auch die Selbsthilfeförderung durch die Bremer Krankenkassen neu organisiert. Genauer: Die Zuständigkeiten ändern sich. Die Federführung werden sich in Zukunft der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) und die AOK Bremen/Bremerhaven abwechselnd teilen. Die Pauschal- und Projektanträge der Selbsthilfegruppen und Landesorganisationen werden nach einem internen Schlüssel innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen in Bremen verteilt und bearbeitet. Anträge können aber weiterhin bei einer beliebigen Kasse eingereicht werden, die sie dann ggf. weiterleitet.

Nicht ändern wird sich  die Art der Bearbeitung: Anträge für kassenübergreifende Pauschalförderung, z. B. für Sachkosten oder Fortbildungen etc., müssen bis zum 15. Februar bei einer Kasse vorliegen, damit sie in der Hauptförderrunde behandelt werden können. Am 15. September endet die Frist für die 2. Förderrunde des Jahres. Anträge für die krankenkassenindividuelle Projektförderung, z. B. für Flyer, Seminare oder besondere Veranstaltungen einer Selbsthilfegruppe, können das ganze Jahr über eingereicht werden.

Aktuelle Anträge sowie der gültige Leitfaden zur Selbsthilfeförderung und die neue Zuständigkeitsliste sind u. a. erhältlich bei den gesetzlichen Krankenkassen in Bremen und Bremerhaven, den Gesundheitsämtern, den beiden Kontaktstellen Netzwerk Selbsthilfe und Bremerhavener Topf oder auch auf folgenden Internetseiten:

http://www.vdek.com/LVen/BRE/Vertragspartner/Selbsthilfe/index.htm

und

http://www.aok.de/bremen : Leistungen & Service: Selbsthilfe

Ihre Ansprechpartnerin im Auftrage der ARGE Selbsthilfe:

Birgit Tillmann, vdek Landesvertretung Bremen, Tel. (0421) 16565 – 76

 


Kontakt

Federführend für die Veröffentlichung: 

vdek-Landesvertretung Bremen
Martinistraße 34

28195 Bremen

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