Frist endet am 15. Februar – Krankenkassen nehmen Anträge entgegen
Nicht nur Medizin hilft einem Kranken, sondern mitunter bereits der Austausch mit anderen Betroffenen. Diese Erfahrung ist Grund genug für die Gesetzlichen Krankenkassen, gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen finanziell zu fördern. Allein im vergangenen Jahr haben die Krankenkassen in Bremen zusammen rund 333.000 Euro für diesen Zweck ausgegeben, mehr als 60 Selbsthilfeorganisationen konnten im Land Bremen unterstützt werden. Im laufenden Jahr wird sich die Fördersumme noch erhöhen. Nun läuft die Frist für die Bewerbung um die Fördergelder 2013 ab: Bis zum
15. Februar 2013
nehmen die Bremer Krankenkassen die Anträge auf kassenübergreifende Pauschalförderung entgegen.
Damit können die Selbsthilfegruppen Unterstützung bei regelmäßigen Ausgaben beantragen wie Miete, Porto, Literatur oder andere Sachkosten. Der bundesweite Leitfaden zur Selbsthilfeförderung regelt die Kriterien. Die ausgefüllten Anträge können bei jeder der Gesetzlichen Krankenkassen eingereicht werden. Eine Entscheidung über die Vergabe der Gelder erfolgt im März 2013.
Daneben gibt es auch die kassenindividuelle Projektförderung, die z.B. für besondere Veranstaltungen oder neue Flyer beantragt werden kann. Diese kann das ganze Jahr über bei einer der Gesetzlichen Krankenkassen eingereicht werden.
Die aktuellen Anträge sowie den gültigen Leitfaden finden die Selbsthilfegruppen u.a. bei den Krankenkassen in Bremen und Bremerhaven, den Gesundheitsämtern, den beiden Kontaktstellen Netzwerk Selbsthilfe und Bremerhavener Topf oder auch auf folgenden Internetseiten:
http://www.vdek.com/LVen/BRE/Vertragspartner/Selbsthilfe/index.htm
und
http://www.aok.de/bremen : Leistungen & Service: Selbsthilfe
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