Krankenkassen und Krankenhäuser fordern: Gesetz zum Aufbau einer Schlichtungsstelle zurückfahren!

„Kosten von über 1 Million Euro, einen Anstieg der Streitfälle und keine Entlastung der Sozialgerichte“, so lautet die einhellige Einschätzung der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft in Bremen zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten über Krankenhausabrechnungen.

Bisher gehen Streitigkeiten, bei denen zwischen Krankenkassen und abrechnenden Krankenhäusern keine Einigung gefunden werden kann, an die Sozialgerichte. Da diese jedoch chronisch überlastet sind, hat der Gesetzgeber mit der Änderung einer Vorschrift im Krankenhausgesetz festgelegt, dass bei Fällen bis zu 2.000 Euro zunächst ein Schlichtungsausschuss angerufen werden muss. Eine solche Schlichtungsstelle soll nun in allen Bundesländern eingerichtet werden.

Das Gesetz gibt allerdings keine klaren Vorgaben zur Bildung eines solchen Gremiums. Fest steht lediglich, dass hauptamtliche Vorsitzende gefunden werden müssten und dass eine Schar von Fachleuten gebraucht würde.

„Selbst wenn nur 10 Prozent der Fälle mit einem Wert von unter 2.000 Euro vor diesem Ausschuss verhandelt würden, wären das bereits etwa 800 Fälle im Jahr.“, schätzt Uwe Zimmer, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen e. V. „Hierfür wären zwei hauptberufliche Vorsitzende notwendig und etwa 10 Fachleute, die diese Fälle bearbeiten. Zusammen mit dem entsprechenden Personal und der Ausstattung einer Geschäftsstelle wäre ein erheblicher finanzieller Aufwand zu leisten.“, so Zimmer.

Eine schnelle und einfache Umsetzung ist in den Ländern zudem nicht möglich, da das Gesetz keine genaueren Vorgaben über die Finanzierung und Ausgestaltung dieser zusätzlichen Institution im Gesundheitswesen macht, sodass in allen Bundesländern aufwändige Verhandlungen zur Bildung der Schlichtungsstelle geführt werden müssten.

Karl L. Nagel, Leiter der vdek-Landesvertretung für die Krankenkassen in Bremen: „Die Einrichtung einer solchen Schlichtungsstelle mag die Sozialgerichte in erster Instanz entlasten. Nach der Schlichtung ist die Möglichkeit der Klage allerdings weiterhin offen.“

Zudem sei zu erwarten, dass mehr Fälle vor den Schlichtungsausschuss gebracht werden, als bisher vor die Sozialgerichte, da hier keine Gerichts-, Anwalts- oder Gutachterkosten für die Streitparteien entstehen.

Es würde somit lediglich ein hoher bürokratischer Aufwand betrieben, der viel Geld und Ressourcen bindet, nur um die Sozialgerichte zu einem späteren Zeitpunkt doch mit dem Streitfall zu beschäftigen.

„Wir reden hier von mehr als 1 Million Euro allein für die Personalkosten einer solchen Schlichtungsstelle, ohne dass diese eine zielführende Leistung oder einen Mehrwert für die Versicherten der Krankenkassen erwirken würde.“, erklärt Karl L. Nagel.

Die Krankenkassen in Bremen und die Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen e. V. fordern die Politik daher auf, diese gesetzliche Regelung zurückzuführen und damit den Aufbau weiterer Bürokratie im Gesundheitswesen zu verhindern.

Kontakt

Christiane Rings

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76

E-Mail: christiane.rings@vdek.com

und

Birgit Tillmann

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com