Zentrale Stelle prüft Präventionskurse – Verfahren für Versicherte und Anbieter jetzt einfacher

Nordic-Walking, Yoga, gesund Kochen oder Rückenschule – wie finde ich heraus, ob meine Kasse den Kurs bezuschusst oder nicht? Seit Anfang des Jahres können Versicherte sich bundesweit über alle Präventionskurse informieren, die von den Krankenkassen qualitätsgeprüft sind und gefördert werden.

Die Zentrale Prüfstelle Prävention wurde von einer Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen gegründet, zu der die Ersatzkassen, fast alle Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und inzwischen erste Kassen aus dem AOK-System gehören. Deren Präventionskurse werden seitdem nicht mehr von jeder Kasse einzeln geprüft, sondern zentral und bundesweit.

In die Datenbank werden ausschließlich Kurse aufgenommen, die verbindliche Qualitätskriterien erfüllen und somit von den Krankenkassen gefördert werden. Nur die Höhe der Bezuschussung regeln alle Krankenkassen individuell über ihre Satzung – dies können bis zu 80 Prozent der Kosten sein.

Für die rund 50 Millionen Versicherten der bisher 120 beteiligten Kassen bedeutet dies, dass sie sich über die Homepage ihrer Krankenversicherung die zertifizierten Angebote in ihrer Umgebung anzeigen lassen können. Dort erfahren sie auch, in welcher Höhe sich die jeweilige Krankenkasse an den Kosten beteiligt.

Für die Kursanbieter ist das Verfahren nun auch erfreulich einfach. Anstatt bei allen Krankenkassen oder deren Verbänden die Anerkennung zu beantragen, müssen sie sich nur noch bei der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifizieren lassen. Auf dem Portal www.zentrale-pruefstelle-praevention.de können Anbieter ihre Konzepte und Qualifikationsnachweise hochladen und erhalten innerhalb von zehn Tagen eine Nachricht, ob der Kurs den qualitativen Anforderungen entspricht oder nicht. Bisher wurden über 380.000 Kurse in die Datenbank aufgenommen.

Hintergrund:

Um sicherzustellen, dass ein bezuschusster Präventionskurs allen Qualitätsanforderungen gerecht wird, sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, insbesondere die Qualifikationen von Kursanbietern sowie Leistungsnachweise und Trainermanuale zu prüfen.

Die Anforderungen für die Kurse und die Qualifikation der Kursleiter ergeben sich aus dem Leitfaden Prävention der Krankenkassen, der bislang nicht immer einheitlich interpretiert wurde. Mit der Zentralen Prüfstelle Prävention wurde das Verfahren nun vereinheitlicht und wesentlich vereinfacht.

Kontakt

Christiane Rings

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76

E-Mail: christiane.rings@vdek.com

und

Birgit Tillmann

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com