Tag der Organspende am 7.6.2014: Entscheidung für das Leben

Ersatzkassen in Bremen informieren rund um die Organ- und Gewebespende

Rund 11.000 schwerkranke Menschen warten derzeit in Deutschland auf ein Spenderorgan. Etwa 1.000 Menschen sterben, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten. Und das obwohl laut Umfragen 68 Prozent der Bevölkerung prinzipiell zur Organspende bereit sind, jedoch nur rund 28 Prozent einen Spenderausweis haben.

„Sich mit dem Thema Tod und Organspende auseinanderzusetzen, fällt niemandem leicht. Besonders nach den Skandalen der letzten Zeit sind viele Menschen verunsichert. Dennoch sind Organspenden auch weiterhin nötig. Umso wichtiger ist es, wieder Vertrauen in die Organspende herzustellen“, erklärt Karl L. Nagel, Leiter der Bremer Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) e.V., anlässlich des Tages der Organspende am 7.6.2014.

In Bremen ist die Spendenbereitschaft nach wie vor groß: Mit 16,9 Spender pro Million Einwohner liegt das kleine Bundesland weit vor dem Bundesschnitt von 10,9 Spendern. Doch auch hier stehen etwa 200 Bremerinnen und Bremer auf der Warteliste für ein Organ, und die Zahl der realisierten Spenden ist in Bremen von 21 im Jahr 2011 auf 11 im vergangenen Jahr gesunken.

Die Ersatzkassen engagieren sich seit Jahren für die Organspende und informieren ihre Versicherten gezielt in ihren Mitgliederzeitschriften, im Internet und im persönlichen Gespräch. „Eine behutsame Aufklärung hilft  bei der Entscheidungsfindung für oder gegen eine Organspende“, so Karl Nagel. Ziel sei es, dass sich möglichst viele Menschen mit dem Thema beschäftigen und ihre Entscheidung offen mit ihrer Familie oder mit Vertrauenspersonen oder ihrem Arzt besprechen. „Ein Ja oder Nein im Organspendeausweis schafft Klarheit und überlässt die Entscheidung nicht den Angehörigen in der Akutsituation der Trauer und des Verlustes“, betont Nagel.

Seit dem 1.11.2012 gilt das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung. Demnach werden alle Versicherten über 16 Jahre in einem festgelegten Verfahren von ihrer Krankenkasse über die Organspende informiert und regelmäßig aufgefordert, eine persönliche Erklärung abzugeben, ob sie einer Organ- bzw. Gewebespende zustimmen, nicht zustimmen oder sich nicht erklären möchten. Die Entscheidung ist freiwillig und kann vom Versicherten auf dem versandten Organspendeausweis dokumentiert werden. Die Entscheidung wird von der jeweiligen Krankenkasse nicht gespeichert und kann vom Versicherten jederzeit geändert werden.

Der vdek hat einen umfangreichen Fragen- und Antworten-Katalog rund um das Thema Organspende verfasst. Dieser ist auf der Homepage www.vdek.com abrufbar.

Kontakt

Christiane Rings

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76

E-Mail: christiane.rings@vdek.com

und

Birgit Tillmann

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com