Selbsthilfeförderung: Anträge jetzt stellen

Frist für Pauschalförderung der Krankenkassen endet am 15. September

Gemeinsam lässt sich eine chronische Krankheit oft leichter bewältigen – diese Erkenntnis führt viele Erkrankte und ihre Angehörigen in Selbsthilfegruppen, wo sie mit Gleichgesinnten über ihre Krankheitsbilder bzw. Behinderungen sowie die körperlichen und/oder psychischen Folgen sprechen können. Das kann ihre Lebensqualität erheblich steigern, weshalb das Sozialgesetzbuch die Förderung der Selbsthilfe ausdrücklich vorsieht.

Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen haben daher die Möglichkeit, von den Gesetzlichen Krankenkassen finanzielle Mittel zur Unterstützung ihrer Arbeit zu erhalten. Darauf weist jetzt die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen im Land Bremen hin. Unterschieden wird die Förderung nach regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben (Pauschalförderung) und einmaligen Projekten. Für das laufende Jahr besteht die Möglichkeit, noch bis zum 15. September Anträge zu stellen auf die Bezuschussung wiederkehrender Ausgaben, wie z. B. die Raummiete oder Büromaterial, Telefon- und Internet. Dies gilt insbesondere für Gruppen, die erst im Laufe des Jahres gegründet wurden, oder die bislang noch keinen Antrag für das laufende Jahr gestellt hatten, unter Umständen auch für Gruppen, die bereits in der Förderrunde im Frühjahr berücksichtigt wurden, aber noch zusätzlichen Bedarf anmelden möchten.

Darüber hinaus gibt es gesonderte Fördermöglichkeiten für einmalige Projekte, z. B. die Einrichtung oder Überarbeitung eines Internetauftritts, eine neue Broschüre oder einen Workshop für eine Selbsthilfegruppe. Gezahlt werden die Zuschüsse jeweils auf Antrag, der aber unbedingt vor der Durchführung des Projekts gestellt werden muss. Besondere Fristen gibt es dabei nicht.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Bremen und Bremerhaven unterstützen die Arbeit der Selbsthilfe in diesem Jahr mit mehr als 350.000 EUR, davon allein die Hälfte für die Pauschalförderung. Aus diesen Mitteln werden außerdem die oben erwähnten Projekte bezuschusst.

Aktuelle Antragsformulare für die Projekt- und Pauschalförderung sind u. a. erhältlich bei den gesetzlichen Krankenkassen in Bremen und Bremerhaven, den beiden Kontaktstellen Netzwerk Selbsthilfe und Bremerhavener Topf oder unter anderem auch auf folgenden Internetseiten:

http://www.vdek.com/LVen/BRE/Vertragspartner/Selbsthilfe.html

www.aok.de/bremen : Leistungen&Service : Selbsthilfe

Ihre Ansprechpartnerin im Auftrage der ARGE Selbsthilfe:

Birgit Tillmann, vdek Landesvertretung Bremen, Tel. (0421) 16565 – 84

Kontakt

Christiane Rings

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76

E-Mail: christiane.rings@vdek.com

und

Birgit Tillmann

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com