Gespräche am Fluss 2018

Neubeginn in der Krankenhausplanung – heute statt morgen!

Für mehr Patientensicherheit durch Ausschluss schlechter Qualität

Es gibt sie: Indikatoren, über die man die Qualität in Krankenhäusern beurteilen kann. Und mehr noch: Sie können per Landesgesetz in die Krankenhausplanung einbezogen werden. Gäste aus Kliniken, Krankenkassen, Politik und Verwaltung diskutierten gestern auf Einladung des Verbands der Ersatzkassen in Bremen über die Möglichkeiten, in der Krankenhausversorgung gute von schlechter Qualität zu unterscheiden und für mehr Patientensicherheit zu sorgen. „Krankenhausplanung und Qualitätsindikatoren“ lautete das Motto der Gespräche am Fluss im Atlantic Grand Hotel.

„Für die Entwicklung der Qualitätssicherung ist wichtig, dass nicht nur gemessen, sondern auch gehandelt wird“, erklärte Dr. Christof Veit, Leiter des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, Berlin (IQTIG). „Dabei kann die Schließung einer Krankenhausabteilung als Konsequenz anhaltend schlechter Qualität das letzte Mittel sein“, so Veit.

Das IQTIG wertet auf Bundesebene die Daten aus, die bereits seit 17 Jahren für die vergleichende Qualitätssicherung der Kliniken erhoben werden und bewertet diese im Hinblick auf Versorgungsqualität und mögliche Patientengefährdung. Bisher wurden diese Daten nur veröffentlicht. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wurde zusätzlich geregelt, dass Häuser mit schlechter Versorgungsqualität von der Versorgung ausgeschlossen werden können, was zur Kündigung der Verträge mit den Krankenkassen führt. Voraussetzung hierfür ist eine landesrechtliche Regelung im Landeskrankenhausgesetz.

"Wir werden Qualitätsindikatoren in die Krankenhausplanung integrieren"

„Aus den Qualitätsberichten der Krankenhäuser wissen wir, dass es erhebliche Qualitätsunterschiede zwischen den Kliniken gibt“, konstatierte der Verbandsvorsitzende des vdek, Uwe Klemens. Die Länder müssten sich den Herausforderungen immer knapper werdender Personalressourcen und veralteter Bestandsstrukturen stellen und anfangen, mit qualitätsorientierter Planung die Ressourcen zu bündeln. „Ich hoffe, dass in Bremen die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren angewandt werden“, so Klemens in Bezug auf die Neuauflage des Bremer Krankenhausgesetzes, die zum Herbst des Jahres erwartet wird. Ein Neubeginn in der Krankenhausplanung müsse heute beginnen, statt morgen.

„Wir werden in Bremen die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren anwenden und werden sie in die Krankenhausplanung integrieren“, betonte Bremens Gesundheitssenatorin, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, im Hinblick auf das Bremer Krankenhausgesetz. Die Senatorin begrüßte die beabsichtigte Fortführung des Krankenhausstrukturfonds: „Ich werde mich dafür einsetzen, dass das Land die Kofinanzierung sicherstellt.“

Das IQTIG hat bereits Daten von Gynäkologischen Operationen, der Geburtshilfe, und der Mammachirurgie ausgewertet und Vertreter der Krankenhäuser, Ärzte und Krankenkassen haben im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) beschlossen, die Indikationen als für die Krankenhausplanung relevant zu definieren. Diese Krankenhausbezogene Auswertung und Kommentierung der Daten wird auch den Landesplanungsbehörden in den Bundesländern zur Verfügung gestellt. Weitere Indikationen werden folgen, wenn deren Eignung für Entscheidungen in der Krankenhausplanung geprüft worden sind. Nun ist es an den Ländern, dies auch in ihren Gesetzen verbindlich mit aufzunehmen.

Patientengefährdung durch mangelnde Qualität

Die Daten werden auf Hinweise untersucht, ob eine Patientengefährdung vorliegt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn bei Operationen kein pathologischer Befund zur Notwendigkeit vorliegt, oder wenn bei einer Frühgeburt kein Pädiater anwesend ist.

Dabei werden bereits bei der Auswertung durch das IQTIG das Risiko betroffener Patienten und die Indikationsstellung einbezogen, zum Beispiel wenn ein Patient mehrfacherkrankt ist, oder auch die Diagnose die zur Einweisung geführt hat. So wird verhindert, dass Krankenhäuser die Behandlung problematischer Fälle ablehnen, weil sie schlechtere Ergebnisse befürchten.

„Auch in Bremen sollten die planungsrelevanten Indikatoren für gute oder schlechte Qualität im Krankenhaus verbindlich genutzt werden. Die Ersatzkassen sehen es sehr positiv, wenn dies im Bremer Krankenhausgesetz verbindlich geregelt wird“, fasste Kathrin Herbst, die Leiterin der vdek-Landesvertretung Bremen, zusammen.

Kontakt

Christiane Rings

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76

E-Mail: christiane.rings@vdek.com

und

Birgit Tillmann

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com