Die Ersatzkassen unterstützen die ambulanten Hospizdienste im Land Bremen im laufenden Jahr mit knapp 332.000 Euro, das ist eine Steigerung um 6,15 Prozent. Insgesamt geben die gesetzlichen Krankenkassen in Bremen fast 783.000 Euro für die häusliche Sterbebegleitung.
Bei neun Hospizdiensten engagieren sich nunmehr 404 Ehrenamtliche, die im vergangenen Jahr 491 Sterbende und ihre Angehörige begleiteten. Damit konnten sie 3,4 Prozent mehr Menschen helfen als noch im Vorjahr. „Die ambulanten Hospizdienste leisten eine wichtige Arbeit, und die Entwicklung in den vergangenen Jahren zeigt, dass dieses Angebot angenommen und geschätzt wird“, sagt Kathrin Herbst, Leiterin der vdek-Landesvertretung Bremen. „Immer mehr schwerstkranke Menschen möchten ihre letzte Lebensphase würdevoll in gewohnter Umgebung verbringen. Die ambulanten Hospizdienste helfen dabei, ihnen diesen Wunsch zu erfüllen, und wir Ersatzkassen helfen den Hospizdiensten.“
Die Fördermittel dienen vor allem der Aus-, Weiter- und Fortbildung der ehrenamtlichen Sterbebegleiter sowie der Ausstattung der Dienste mit professionellen Koordinatoren. Daneben fördern die Ersatzkassen auch Sachkosten wie Fahrtkosten und Büromaterial.
Hintergrundinformation:
Gesetzliche Grundlage für die Förderung notwendiger Personalkosten der ambulanten Hospizdienste ist der Paragraf 39a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Danach werden die ambulanten Hospizdienste auf Basis der jeweilig erbrachten Leistungseinheiten und unter Berücksichtigung der aktuellen monatlichen Bezugsgröße gefördert. 2018 beträgt der Förderbetrag je Leistungseinheit 395,85 Euro.
Kontakt
Christiane Rings
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen
Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76
E-Mail: christiane.rings@vdek.com
und
Birgit Tillmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen
Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com