Formular ermöglicht einfachen Nachweis:

Impfen jetzt auch für Kontaktpersonen erleichtert

Gemeinsame Pressemitteilung von vdek Landesvertretung Bremen, IKK gesund plus und BKK Landesverband Mitte

Bremens Impfquote gegen Corona ist im Bundesvergleich überdurchschnittlich gut, aber es geht noch besser: Jetzt können sich pflegende Angehörige und andere enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Risikopatienten, die nicht in Einrichtungen leben, noch leichter von ihrem Hausarzt impfen lassen.

Ab sofort stehen Formulare zur Verfügung, mit denen Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Risikopatienten aus der Prioritätsgruppe 2 und 3 ihre Impfberechtigung einfach nachweisen können. Diese Formulare können die Betroffenen u.a. auf den Webseiten der Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen erhalten.

Eine Liste ist zu finden unter https://www.vdek.com/LVen/BRE.html

Jeweils ein Formular für eine Prioritätsgruppe

Bei den Formularen ist zu unterscheiden zwischen Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Risikopatienten der Priorität 2 oder der Priorität 3:

  • Priorität 2: Pflegebedürftige über 70 Jahre ODER Menschen mit bestimmten schweren Vorerkrankungen (z.B. schwere Krebserkrankung, Organtransplantation, schwere chronische Lungenerkrankungen, Trisomie 21 oder Demenz) (CoronaImpfV § 3 Absatz 1 Nr. 3a)
  • Priorität 3: Pflegebedürftige über 60 Jahre ODER  Menschen mit medizinischer Diagnose mit moderat erhöhtem Risiko (z.B. Herzerkrankungen, Diabetes, Autoimmunerkrankungen, Rheuma) (CoronaImpfV § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

In anderen Bundesländern ist dieses Verfahren bereits verbreitet, nun können sich also auch Kontaktpersonen von Risikopatienten in Bremen besser und einfacher gegen Covid-19 impfen lassen.

Formular und Nachweis sind nötig

Das Formular muss heruntergeladen, ausgedruckt und ausgefüllt sowie nach Möglichkeit von der pflegebedürftigen Person unterzeichnet werden. Zum Impftermin beim Hausarzt muss dann neben dem Formular folgendes mitgebracht werden:

  • Kopie Nachweis Pflegegrad der pflegebedürftigen Person (Bescheid der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit)
  • wenn die pflegebedürftige Person jünger als 60 Jahre ist (in allen Fällen): Ärztliches Zeugnis über eine Diagnose der Prioritätsgruppe 2 oder 3 (erhältlich über den Hausarzt der pflegebedürftigen Person)

Bei Fragen können sich die Betroffenen an ihre Krankenkasse wenden.

Kontakt

Christiane Rings

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76

E-Mail: christiane.rings@vdek.com

und

Birgit Tillmann

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com