Trotz erschwerter Bedingungen konnten im vergangenen Jahr 399 schwerstkranke Menschen und ihre Angehörige im Land Bremen von ambulanten Hospizdiensten begleitet werden. Mithilfe von 404 geschulten Ehrenamtliche konnten neun Hospizdienste die sterbende Erwachsene, Kinder mit lebensverkürzenden Erkrankungen und Familien mit einem sterbenden Elternteil betreut werden.
Die Ersatzkassen unterstützten dieses Angebot mit mehr als 344.000 Euro (2019: 335.000 Euro), insgesamt förderten die gesetzlichen Krankenkassen die Hospizdienste fast 834.000 Euro (2019: 804.000 Euro). „Mit der ambulanten Hospizarbeit kann vielen Schwerstkranken der Wunsch erfüllt werden, die letzten Tage zu Hause verbringen“, unterstreicht Torsten Barenborg, Leiter der Landesvertretung Bremen des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek). „Deshalb unterstützen wir gern diese Möglichkeit. Gerade den vielen Ehrenamtlichen gebührt unserer besonderer Dank.“
Sonderregelungen wegen Corona
Da die Corona-Pandemie im Jahr 2020 auch eine direkte Auswirkung auf die Arbeit der ambulanten Hospizdienste hatte, wurden Sonderregelungen für das Förderverfahren 2021 geschaffen. Damit sollen zusätzliche finanzielle und strukturelle Probleme für die ambulanten Hospizdienste vermieden werden und die Möglichkeit der Durchführung einer qualifizierten Sterbebegleitung durch die ambulanten Hospizdienste auch in den kommenden Jahren gesichert werden. Neben anderen Regelungen konnten die Hospizdienste auch Kosten für Schutzmaterialien, insbesondere Schutzmasken und Desinfektionsmittel, geltend machen.
Kontakt
Christiane Rings
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen
Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76
E-Mail: christiane.rings@vdek.com
und
Birgit Tillmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen
Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com