Krankenfahrten im Land Bremen

Ein Taxi fährt mit hoher Geschwindigkeit bei Nacht

Krankenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBfG)

Zu den medizinisch nicht qualifizierten Krankenbeförderungen gehören:

  • Sitzend-Krankenbeförderungen mit Taxi oder Mietwagen,
  • Rollstuhl-Krankenfahrten,
  • Liegend-Krankenfahrten sowie
  • Tragestuhltransporte.

Für diese Fahrten ist keine medizinische Betreuung während des Transports erforderlich. Grundlage ist die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung.

Die Versorgung erfolgt auf Grundlage von Verträgen nach § 133 Abs. 1 SGB V. Für Taxi- und Mietwagenunternehmen gelten ergänzend die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).

Für Sitzend-Krankenbeförderungen mit Taxi und Mietwagen gilt in Bremen seit dem 01.01.2026 ein einheitlicher Beförderungsvertrag mit gemeinsamen Vergütungsregelungen für alle Krankenkassen und Krankenkassenverbände im Land Bremen. Dadurch erhalten Unternehmen einen vereinfachten Zugang zu einheitlichen Vertrags- und Vergütungsbedingungen.

Vertragspartner werden

Wenn Sie als Unternehmen Krankenbeförderungen durchführen und Vertragspartner der Krankenkassen werden möchten, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • eine Kopie der Fahrzeugkonzession(en) bzw. Genehmigungsurkunde(n),
  • eine Kopie der Gewerbeanmeldung,
  • das Institutionskennzeichen (IK).

Für Fahrzeuge, die Rollstuhl-, Liegend- oder Tragestuhltransporte durchführen, sind zusätzlich entsprechende Nachweise über die ordnungsgemäße Ausstattung vorzulegen (z. B. TÜV-Bestätigung oder Eintragungen in den Fahrzeugpapieren für Rollstuhl- oder Liegendtragevorrichtungen).

Gerne unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage und vor Übersendung der notwendigen Unterlagen ein schriftliches Vergütungsangebot.   

vdek Bremen

Jana Knief
Martinistr. 34
28195 Bremen

Tel.: 0421-16565-90

jana.knief@vdek.com